Die Arbeitsinspektion ist die Arbeitsaufsichtsbehörde auf Bundesebene, sie ist für alle Betriebe und Arbeitsstellen zuständig. Ihre Vorgangsweise ist im Arbeitsinspektionsgesetz 1993 (ArbIG) geregelt, für Verwaltungsstellen des Bundes ist die Vorgangsweise im Bundesbedienstetenschutzgesetz (B-BSG) festgelegt. Die Arbeitsinspektion überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer:innen in den Betrieben. Konkret informiert und berät das Arbeitsinspektorat rechtsverbindlich und unentgeltlich in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit.