Achtung! Neu im Betrieb
Information und Unterweisung bilden die Grundlage, um Arbeiten sicher ausführen zu können. ArbeitnehmerInnen werden dabei die konkreten betrieblichen Gefahren in verständlicher Weise vermittelt. Junge oder neue ArbeitnehmerInnen müssen hier besonders beachtet werden.
Verschiedene gesetzliche Schutzbestimmungen legen fest, worauf bei der Beschäftigung von jugendlichen ArbeitnehmerInnen oder Lehrlingen zu achten ist. Dabei geht es etwa um Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen, Arbeiten unter psychischen und physischen Belastungen oder um Tätigkeiten mit gefährlichen Arbeitsmitteln. In einigen Bereichen gibt es auch Beschäftigungsverbote und Beschränkungen für Jugendliche. Auf jeden Fall gilt es, der Sicherheit und Gesundheit ein besonderes Augenmerk zu widmen.
Gefahren werden unterschätzt
Während Erwachsene eine gewisse Lebens- und Arbeitserfahrung an ihrem Arbeitsplatz einbringen können, fehlt diese oftmals bei jungen ArbeitnehmerInnen oder ist nur teilweise vorhanden. Dadurch werden Gefahren in vielen Fällen nicht erkannt oder massiv unterschätzt. Auch die Konstitution der Jugendlichen ist zu beachten, da diese nicht mit jener von Erwachsenen gleichzusetzen ist. LehrlingsausbildnerInnen und Aufsichtspersonen sind daher besonders gefordert, dass der Einstieg in das Berufsleben unfallfrei über die Bühne geht und einer erfolgreichen Ausbildung nichts im Wege steht. Hilfsmittel für einen sicheren Arbeitsalltag stellen alternsgerecht aufbereitete Informationsmaterialien und regelmäßige Unterweisungen dar.
Information passend zur Zielgruppe
Damit Informationen verstanden werden, müssen diese verständlich sein und an den Wissensstand sowie an die medienspezifischen Gewohnheiten der Zielgruppe angepasst werden. Für Sicherheit und Gesundheit gibt es hier beispielsweise die Trickfilmserie rund um Napo. Er ist ein bereitwilliger Arbeitnehmer, der Opfer oder Auslöser von gefährlichen Situationen sein kann, aber auch Gefahren oder Risiken erkennen und gute Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheit und der Arbeitsorganisation unterbreiten kann. Institutionen wie Unfallversicherungsträger bieten auch Videos zu verschiedenen Themenfeldern oder speziell für jugendliche ArbeitnehmerInnen an.
Systematische Unterweisung
Eine Unterweisung ist gesetzlich vorgesehen und in Bezug auf persönliche Schutzausrüstung im Regelfall jährlich durchzuführen. Neue und junge ArbeitnehmerInnen müssen von Beginn an in das System des betrieblichen ArbeitnehmerInnenschutzes eingebunden werden. Hierbei ist auf die sie betreffenden, besonderen Schutzbestimmungen Rücksicht zu nehmen. Im Zuge der Arbeitsplatzevaluierung ist die Einhaltung dieser Bestimmungen sicherzustellen. Durch regelmäßige Unterweisungen sollen die Jugendlichen daran erinnert werden, dass der Schutz der Gesundheit ein zur Arbeit gehörendes und wiederkehrendes Thema darstellt. Nur so können langfristig die Sicherheit und Gesundheit aller ArbeitnehmerInnen gewährleistet werden.
Magazin Gesunde Arbeit 3/2019