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Menschen mit Behinderung

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz regelt den Einsatz der ArbeitnehmerInnen, insbesondere ist dabei zu berücksichtigen, die Konstitution und Körperkräfte, Alter, Qualifikation und die gesundheitliche Verfassung. Beim Einsatz von Menschen mit Behinderung ist darauf zu achten, dass sie zu den besonders schutzbedürftigen Personen zählen.

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