Alle Beauftragten nach dem Arbeitnehmer:innenschutzrecht haben eine wichtige Funktion zu erfüllen. Sie unterstützen die Arbeitgeber:innen bei der praktikablen Anwendung und Umsetzung von Arbeitnehmer:innenschutzvorschriften. Ihr gemeinsames Ziel ist, höhere Sicherheit und mehr Gesundheit in der Arbeit zu erreichen. Stand: März 2014