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Ersthelfer:innen

Ersthelfer:innen sind lt. § 40 AStV (Arbeitsstättenverordnung) für jede Arbeitsstätte erforderlich. Sie benötigen einen Erste-Hilfe-Kurs und müssen ihre Kenntnisse regelmäßig auffrischen. Sie rufen bei Bränden die Feuerwehr, kontrollieren, ob bei Alarm alle Beschäftigten die Arbeitsstätte verlassen haben und können den Feuerlöscher bedienen.

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