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Persönliche Schutzausrüstung

Viele berufliche Tätigkeiten machen den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) notwendig. Diese Ausrüstungen schützen beispielsweise vor verschiedenen manuellen Einwirkungen genauso wie vor Staub, gefährlichen Arbeitsstoffen, UV-Strahlung im Freien, vor Lärm und vielem mehr.

Diese Ausrüstung muss natürlich Schutz gegenüber dem jeweiligen Risiko bieten sowie für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sein. Welche Schutzausrüstung im jeweiligen Fall auszuwählen ist, wird auf Basis der Ergebnisse der Arbeitsplatzevaluierung festgelegt. Hierzu sind die Einwirkungen auf die ArbeitnehmerInnen fachkundig zu bewerten und mit der Schutzwirkung der PSA abzugleichen.

Auf jeden Fall muss PSA den ergonomischen und gesundheitlichen Erfordernissen der Benutzer:innen entsprechen. Die Einbindung der Beschäftigten in den Auswahlprozess erhöht nachweislich die Trageakzeptanz. Bei Änderungen von Arbeitsprozessen oder der Art der Gefährdung ist der jeweilige Arbeitsplatz neu zu evaluieren und die bestehende PSA auf ihre Eignung unter den veränderten Bedingungen hin zu überprüfen.

In vielen Fällen wird eine Kombination von verschiedenen Schutzmaßnahmen notwendig sein. ArbeitsmedizinerInnen und Sicherheitsfachkräfte unterstützen bei der Auswahl von PSA. Bei der Anschaffung ist auch darauf zu achten, dass die Ausrüstung den Bestimmungen der PSA-Sicherheitsverordnung (PSASV) entspricht und mit der CE-Kennzeichnung versehen ist.

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