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Tragekomfort

Die Verwendung einer Schutzausrüstung stellt eine zusätzliche Belastung für die betroffenen ArbeitnehmerInnen dar. Daher ist es wichtig, dass neben ausreichendem Schutz auch der Tragekomfort gewährleistet ist. Gerade weil PSA oft über einen längeren Zeitraum getragen werden muss, ist bei der Auswahl dem optimalen Tragekomfort ein besonderer Stellenwert einzuräumen. Hierzu können im Praxistest zusätzlich zur Schutzfunktion beispielsweise die ergonomische Passform, Tastgefühl, Greifvermögen und vieles mehr überprüft werden. Denn die Erfüllung der Prüfkriterien der vorgegebenen Normen bedeutet nur, dass die Mindestanforderungen eingehalten werden. Beim Ankauf von PSA sollte daher vor allem auf Qualität geachtet werden.

Wenig bekannt ist beispielsweise immer noch, dass es PSA mit eigener Passform für Frauen gibt. Es ist jedoch bekannt, dass unbequeme oder unästhetische PSA von den Beschäftigten nicht gut angenommen wird. Hier kann mit Trageversuchen und der Einbindung der ArbeitnehmerInnen die Trageakzeptanz massiv erhöht werden.

Neben dem Kauf ungeeigneter oder falscher PSA können Abnutzung, mangelnde Pflege oder Reinigung beziehungsweise Wartung, das Alter, das überschrittene Verfallsdatum oder die unsachgemäße Handhabung die Schutzwirkung der PSA beeinträchtigen oder reduzieren. In der betrieblichen Praxis ist daher vermehrt darauf zu achten, dass der Austausch gebrauchter oder abgenutzter PSA gegen neue rechtzeitig vor jeglichen Funktionsbeeinträchtigungen erfolgt. Zu beachten ist auch, dass bei Arbeiten an manchen Maschinen (Kreissägen etc.) aufgrund der Einzugsgefahr keine Handschuhe verwendet werden dürfen.

Die teuerste Schutzausrüstung ist noch immer jene, welche unzureichend Schutz bietet oder nicht getragen wird. Betriebsrat, ArbeitsmedizinerIn und die Sicherheitsfachkraft sind bei der Auswahl der PSA einzubeziehen. Ist im Betrieb kein Betriebsrat eingerichtet, sind stattdessen die Sicherheitsvertrauenspersonen bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung zu beteiligen.