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Verwenderinformation

Die Auswahl erfolgt am besten durch Produktinformationen (Kennzeichnung und Herstellerhinweise) des Erzeugers oder Händlers und anschließendem Vergleich mit der Liste der Anforderungen aus der Arbeitsplatzevaluierung. Dieser Auswahlprozess sollte schriftlich dokumentiert werden, da Arbeitgeber verpflichtet sind, diese Bewertung sowie die Grundlagen für die Bewertung dem Arbeitsinspektorat auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

Bei der Auswahl ist auch auf die Dauer ihres Einsatzes, das Risiko, die Häufigkeit der Exposition gegenüber diesem Risiko, die spezifischen Merkmale des Arbeitsplatzes, der einzelnen ArbeitnehmerInnen und die Leistungswerte der persönlichen Schutzausrüstung acht zu geben. Die Ausrüstung muss Schutz gegenüber den zu verhütenden Gefahren bieten, ohne selbst eine größere Gefahr mit sich zu bringen, und für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sein. Es ist beim Ankauf auch darauf zu achten, dass den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen der ArbeitnehmerInnen Rechnung getragen wird.

Machen verschiedene Gefahren den gleichzeitigen Einsatz mehrerer persönlicher Schutzausrüstungen notwendig, so müssen diese Ausrüstungen aufeinander abgestimmt und ihre Schutzwirkung gegenüber den betreffenden Gefahren gewährleistet sein. Jedem Käufer von persönlicher Schutzausrüstung ist eine Verwenderinformation über die betreffende PSA in schriftlicher (deutscher Sprache) Form zu geben.

Verwenderinformationen müssen beinhalten:

  1. Anweisungen über Verwendung, Lagerung, Reinigung, Überprüfung, ...
  2. Schutzklassen und Verwendungsgrenzen
  3. Informationen über Zubehör und Ersatzteile
  4. Verfallsdatum, Verfallszeit, maximale Tragedauer
  5. Informationen über die für den Transport geeignete Verpackungsart
  6. die Bedeutung von Markierungen und Kennzeichnungen
  7. weitere wichtige Angaben wie Werkstoffe, Festigkeit, ...