Beschallt, gerüttelt, bestrahlt
Hinter dem sperrigen Begriff „physikalische Belastungen“ verstecken sich konkrete gesundheitliche Einflüsse, denen viele Beschäftigte tagtäglich ausgesetzt sind – seit der Arbeitszeitverlängerung sogar bis zu 12 Stunden lang. Sie auch?
Sei es auf der Baustelle, in Industrie und Gewerbe, im Handel und anderen Bereichen – viele ArbeitnehmerInnen sind Belastungen ausgesetzt, die gemeinhin als physikalische Belastungen bezeichnet werden und sich auf das Wohlbefinden, die Leistungsfähigkeit und Gesundheit auswirken können.
Ein physikalischer Gefahrencocktail …
Ein Beispiel von physikalischer Belastung ist Lärm – übrigens ist Lärmschwerhörigkeit noch immer die Berufskrankheit Nr. 1. Ob Maschinenlärm oder Musikbeschallung in der Diskothek – Lärm ist allgegenwärtig. Gerade deshalb wird dessen Krankheitspotenzial oft unterschätzt. Ein weiterer Vertreter von physikalischer Belastung ist da nicht so geläufig: Vibration. „Durchgerüttelt“ werden hier die Hände/Arme (z. B. bei der Arbeit mit Schleifmaschinen, Bohrhämmern oder Motorsägen) und/oder der ganze Körper (z. B. auf Gabelstaplern oder Baumaschinen wie Rad- und Kettenladern). Gesund ist das auf Dauer nicht – Durchblutungsstörungen, Knochen- und Gelenkschäden oder Wirbelsäulenbeschwerden können die Folge sein. Auch optische Strahlung ist eine physikalische Belastung. In natürlicher Form trifft diese ArbeitnehmerInnen, die in der Sonne arbeiten, wie etwa BauarbeiterInnen. In künstlicher Art kommt sie z. B. in Lasern, UV-Lampen, Heizstrahlern oder Solarien zum Einsatz. Betroffen sind hier u. a. Beschäftigte im Krankenhaus, im Handel und in der Industrie. Vor allem Augen und Haut können, bei mangelhaftem Schutz, schwere Schäden erleiden
… 12 Stunden lang?
Wie viel Lärm und Gerüttel für Beschäftigte am Arbeitsplatz sein darf, steht in der Verordnung Lärm und Vibrationen – kurz VOLV. Zur Belastung durch optische Strahlung liefert die Verordnung Optische Strahlung (VOPST) die Vorgaben. Der Haken bei langen Arbeitszeiten? Die vorgesehenen Schutzgrenzwerte sind auf den 8-Stunden-Tag bzw. die 40-Stunden-Woche ausgerichtet – und nicht auf 12/60. Täglich 8 oder aber 12 Stunden beschallt, gerüttelt bzw. bestrahlt zu werden, macht jedoch – gesundheitlich betrachtet – einen großen Unterschied. Was ist zu tun?
Prüfung durch ArbeitgeberInnen ein Muss!
Bei langen Arbeitszeiten muss die Übereinstimmung mit den Grenzwerten individuell geprüft werden – die Gesamtbelastung darf nicht größer sein als bei 8/40. Hierzu gibt es in der VOLV bzw. im Erlass des Zentral-Arbeitsinspektorats BMASGK-461.308/0002-VII/A/4/2019 Umrechnungsformeln – wertvolle Hinweise zu deren Anwendung und umfangreiche Hintergrundinformationen sind im Leitfaden zur arbeitsmedizinischen Beurteilung langer Arbeitszeiten der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin (ÖGA) zu finden.
Magazin Gesunde Arbeit 1/2020, Stamm-Ausgabe