Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen, die vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin einerseits und dem Betriebsrat andererseits in Angelegenheiten abgeschlossen werden, deren Regelung durch Gesetz oder Kollektivvertrag der Betriebsvereinbarung vorbehalten ist. Bei manchen Maßnahmen braucht der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin die Zustimmung des Betriebsrates, bei anderen nicht.
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