Gesunde Arbeit

Handlungsbedarf im Arbeitnehmer:innenschutz!

Eine neue FORBA-Studie, die anlässlich des 30-Jahre-Jubiläums des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) erschienen ist, zeigt: Das Gesetz hat zahlreiche Verbesserungen für die Arbeitnehmer:innen gebracht, es gibt aber weiterhin viele Baustellen und dringenden Handlungsbedarf.
Es braucht verbindliche Vorgaben für das Heben und Bewegen schwerer Lasten.
Es braucht verbindliche Vorgaben für das Heben und Bewegen schwerer Lasten. Es braucht verbindliche Vorgaben für das Heben und Bewegen schwerer Lasten.

Die im Rahmen der neuen FORBA-Studie (2024) durchgeführte Onlinebefragung unter Betriebsratsvorsitzenden zeigt Bedenkliches: Viele Arbeitgeber:innen kommen ihrer Schutzverpflichtung ungenügend nach. In 30 Prozent der Betriebe ist die Arbeit (eher) nicht so gestaltet, dass sie bis zur Pension sicher und gesund ausgeführt werden kann. In fast 30 Prozent der Betriebe gibt es keine regelmäßige Ermittlung körperlicher und psychischer Belastungen – und damit keine Schutzmaßnahmen. Bei Betrieben mit 21 bis 50 Beschäftigten sind dies sogar rund 40 Prozent.

Gesundheitsgefahren der Arbeitswelt im Fokus Die Studie zeigt ebenso: Die Arbeitswelt hat sich in den letzten 30 Jahren zwar verändert, ergonomische Gefahren für die Arbeitnehmer:innen bestehen jedoch nach wie vor. Noch immer fehlen – basierend auf aktuellen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen – verbindliche Obergrenzen für das Bewegen von Lasten (z. B. deutsche Leitmerkmalmethoden).
Was viele nicht wissen: Manche Grenzwerte für gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe sind veraltet und bedrohen die Gesundheit der Beschäftigten. Vor allem bei krebserzeugenden Arbeitsstoffen besteht Aufholbedarf: Jährlich sterben in Österreich rund 1.800 Menschen an arbeitsbedingtem Krebs – ein rascher Umstieg auf risikobasierte Grenzwerte ist dringend erforderlich.
Darüber hinaus macht die Klimakrise den Arbeitsplatz oft zum Backofen. Dies kann gesundheitsbedrohlich sein und die Fehlerhäufigkeit sowie das Unfallrisiko erhöhen. Arbeitgeber:innen sorgen – trotz Verpflichtung – vielfach nicht für genügend Hitzeschutz am Arbeitsplatz. Konkrete Handlungsanordnungen für die Arbeitgeber:innen fehlen, sprich  abgestufte Schutzmaßnahmen ab 25 °C in Innenräumen und bei Arbeiten im Freien sowie – in letzter Konsequenz – ab 30 °C bezahlt Hitzefrei.


Schutz der Psyche am Arbeitsplatz mangelhaft Die Onlinebefragung zeigt auch: Die Evaluierung psychischer Belastungen erfolgt, wenn überhaupt, meist mangelhaft. Aufholbedarf besteht vor allem für kleinere Betriebe: Fast die Hälfte der Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten ist hier säumig (bei 51 bis 250 Beschäftigten fast ein Viertel). Mit der Einbindung von Arbeits- und Organisationspsycholog:innen erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass die Evaluierung vollständig durchgeführt wird. Dennoch ist diese Berufsgruppe noch immer nicht als dritte Präventivfachkraft im ASchG verankert.

Arbeitsinspektion stärken Auch bedenklich: Österreich erfüllt die Mindeststandards der ILO hinsichtlich personeller Ausstattung der Arbeitsinspektion (ein:e Arbeitsinspektor:in pro jeweils 10.000 Arbeitnehmer:innen) schon lange nicht mehr. Für eine schlagkräftige Arbeitsinspektion braucht es deutlich mehr Ressourcen – zum Schutz vor krank machenden Arbeitsbedingungen.

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