Viele Arbeitsunfälle entstehen dadurch, dass erste Alarmzeichen nicht beachtet und Gefahrenquellen wohl bemerkt, aber nicht gemeldet werden, so dass sie auch nicht beseitigt werden können. Zur Meldung von Ereignissen, die beinahe zu einem Arbeitsunfall geführt hätten, ist jeder Arbeitnehmer:in verpflichtet. Die Meldung hat sowohl an den zuständigen Vorgesetzten als auch an den Betriebsrat sowie gegebenenfalls an die Sicherheitsfachkraft und an die Sicherheitsvertrauensperson zu erfolgen. Die Meldung verpflichtet Arbeitgeber:innen dazu, unverzüglich Maßnahmen zu setzen, die für die Zukunft eine Wiederholung ausschließen. „Beinahe-Unfälle“ gilt es zu analysieren und daraus umgehend die richtigen Konsequenzen zu ziehen.