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DGUV-Broschüre: „Dem Carpaltunnelsyndrom vorbeugen“

Das Carpaltunnelsyndrom gehört in Deutschland zu den anerkannten Berufskrankheiten (BK 2113). Eine Broschüre der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zeigt, wie dem Carpaltunnelsyndrom vorgebeugt werden kann.

DGUV

Diese DGUV-Broschüre stellt das Carpaltunnelsyndrom im Zusammenhang mit den arbeitsbedingten Risiken vor. Das STOP-Prinzip zur Ableitung von Präventionsmaßnahmen wird dabei anhand von Beispielen erläutert. Weiters werden die Ergebnisse konkreter Präventionsmaßnahmen anhand von betrieblichen Best-Practice-Lösungen dargestellt.

Carpaltunnelsyndrom

Das Carpaltunnelsyndrom gehört in Deutschland zu den anerkannten Berufskrankheiten (BK 2113). Wird der Mediannerv, der durch den Carpaltunnel im Handgelenk verläuft, über längere Zeit mit Druck belastet, so kann sich ein Carpaltunnelsyndrom ausbilden. Folgen können Schmerzen an Daumen, Zeigefinger und Mittelfinger sein. Schreitet die Erkrankung fort, können Taubheit und Schwächung der Handmuskulatur auftreten.

Arbeitsbedingte Risiken sind Belastungen von Hand-Arm-Schulter aus repetitiven Tätigkeiten, hoher Kraftaufwand und Hand-Arm-Vibrationen. Kombinationen aus diesen drei Grundbelastungen sind mit höheren Risiken verbunden.

DGUV-Broschüre: „Dem Carpaltunnelsyndrom vorbeugen“

Die Broschüre kann auf der Website der DGUV gedownloadet werden:

DGUV