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Neue Grenzwerteverordnung 2018 in Kraft getreten

Mit Geburtsschwierigkeiten ist die neue Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über Grenzwerte für Arbeitsstoffe sowie über krebserzeugende und fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) Arbeitsstoffe (Grenzwerteverordnung 2018 – GKV 2018) samt den neuen Anhängen I, III und VI sowie die Änderung der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2017 (VGÜ 2017) mit BGBl. II Nr. 254/2018 am 25. September 2018 in Kraft getreten.

Gesunde Arbeit

Inhaltlich handelt es sich um die notwendige Umsetzung der EU-Richtlinie 2017/164 zur Festlegung der vierten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten. Die Umsetzungsfrist dieser EU-Richtlinie lief jedoch schon mit 21. August 2018 ab.

Eine schwere Geburt

Aufmerksame BeobachterInnen sahen eine schwere Geburt: Zunächst trat am 8. September 2018, die am Vortag mit BGBl. II Nr. 238/2018 kundgemachte GKV 2018 samt den Anhängen I, III und VI sowie die VGÜ-Novelle in Kraft. Zehn Tage später, am 17. September 2018 erfolgte mit BGBl. II Nr. 246/2018 wiederum die vollständige Annullierung. Weitere sieben Tage später, am 24. September 2018 wurde neuerlich und inhaltlich unverändert die GKV 2018 samt den Anhängen I, III und VI sowie die VGÜ-Novelle im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Warum dieses bürokratische Tohuwabohu auftrat, bleibt nur der Phantasie überlassen.