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Punktlandung für die Tabakgesetznovelle

Am letzten Tag der von der EU vorgegebenen Frist erfolgte die innerstaatliche Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie. Am 20. Mai 2016 wurde die Änderung des Tabakgesetzes kundgemacht, trat in Kraft und bekam einen neuen Titel: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG, vgl. BGBl I Nr. 22/2016).

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Die Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG (TPD II) war bis längstens 20. Mai 2016 in nationales Recht umzusetzen.

Laut World Health Organisation (WHO Global Report 2012: Mortality Attributable to Tobacco) stellt Tabakkonsum die größte vermeidbare Ursache für chronische Krankheiten einschließlich Krebs, lungen- und kardiovaskuläre Erkrankungen und frühzeitige Sterblichkeit dar.

An den Folgen des Tabakkonsums sterben jährlich ca. 5 Millionen Menschen; zusätzlich noch ca. 600.000 an den Folgen einer Passivrauchexposition. Somit tötet Tabak pro Jahr mehr Menschen als Tuberkulose, HIV/AIDS und Malaria zusammen. Weltweit betrachtet sind 12 % aller Todesfälle der über 30-Jährigen dem Tabakkonsum zuzuschreiben. 71 % aller Lungenkrebsfälle werden durch Tabakkonsum verursacht, ebenso wie 42 % der COPD-Erkrankungen und 38 % der durch ischämische Herzerkrankungen bedingten Todesfälle 30- bis 44-Jähriger.

Ziele

Die TPD II und das TNRSG verfolgen primär das Ziel, für ein hohes Schutzniveau im Bereich der menschlichen Gesundheit zu sorgen. Dazu gehört die nachhaltige Reduktion durch Verringerung der Attraktivität von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen, verbesserte Kontrollen und langfristig eine Entlastung des Gesundheitssystems durch den Rückgang von mit dem Konsum von Tabakerzeugnissen assoziierten Erkrankungen. Ein weiteres Ziel ist die Harmonisierung im Binnenmarkt, um Handelshemmnisse zu überwinden.

Inhalt

Das neue Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) umfasst hauptsächlich Bestimmungen hinsichtlich des Layouts (z. B. kombinierte gesundheitsbezogene Warnhinweise, allgemeine Warnhinweise, Rauchstoppinformation), der Emissionshöchstwerte, der Inhalts- und Zusatzstoffe, der Werbe- und Sponsoringverbote, der Rückverfolgbarkeit und der Kontrollen/Überwachung (inkl. Betrieb, Wartung und Analyse der von der Europäischen Kommission einzurichtenden Datenbank) und des Verkaufs von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie auch der Zulassung verwandter Erzeugnisse.

Rauchverbote für E-Zigaretten

Der Markt für verwandte Erzeugnisse, insbesondere E-Zigaretten wächst. Bisher waren keine speziellen gesetzlichen Regelungen für derartige Produkte vorgesehen (mit Ausnahme jener Produkte, die vom Arzneimittelgesetz bzw. Medizinproduktegesetz erfasst sind), obwohl von diesen ein nicht vorhersehbares Risiko für menschliche Gesundheit und Unversehrtheit ausgehen kann, zum einen aufgrund der Inhaltsstoffe und chemischen Reaktionen, zum anderen aufgrund von in der Bedienung gelegenen Risiken.

Zum Schutz von NichtraucherInnen verbietet das TNRSG Rauchen an Orten des öffentlichen Lebens. Dazu zählen etwa Geschäfte, Büros mit Kundenverkehr und (noch nur) Teile des Gastgewerbes. Bisher galten die Rauchverbote nur für Tabakprodukte wie Zigaretten und Zigarren. Seit 20. Mai 2016 gelten diese Rauchverbote auch für E-Zigaretten mit und ohne Nikotin.