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Tatort Arbeitsplatz – Gib der Gewalt im Job keine Chance

vida

Weltweit nimmt Gewalt am Arbeitsplatz zu. Kein Wunder, schließlich setzt der steigende Wettbewerb die Menschen immer mehr unter Druck. Dabei sind Formen und Folgen von Gewalt im Job unterschiedlich. Gewalt hat viele Gesichter.

Besonders betroffen von Gewalt am Arbeitsplatz sind Beschäftigte in Dienstleistungsberufen und im Verkehrssektor. Als österreichische Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft hat vida die Initiative "Tatort Arbeitsplatz. Gib der Gewalt im Job keine Chance!" ins Leben gerufen, um Bewusstsein für das Thema zu schaffen, aber auch konkrete Informations- und Serviceleistungen zu bieten.

Forderungen zum Schutz vor Gewalt im Job

Die Gewerkschaft vida hat zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gewalt Forderungen aufgestellt. Diese sind einerseits branchenübergreifend, andererseits gibt es Forderungen, die einzelne vida-Branchen betreffen. Erfahren Sie hier auszugsweise mehr darüber.

Leitlinien in Betrieben erarbeiten

Um Gewalt am Arbeitsplatz wirkungsvoll zu bekämpfen, müssen in den Betrieben Leitlinien erarbeitet werden. Dazu gehört vor allem die explizite Klarstellung, dass Gewalt, Mobbing und (sexuelle) Belästigung gegenüber Beschäftigten nicht toleriert und im Fall des Vorkommens sanktioniert wird.

Gesetzliche Sanktionen gegen Gewalt

Personen in Ausübung ihres Berufes können Gewaltsituationen weniger leicht ausweichen als dies in der Freizeit der Fall ist. Um Beschäftigte besser zu schützen, verlangt vida eine Änderung im Strafrecht: Jede Körperverletzung, die an einem Menschen während seiner Berufsausübung begangen wird, soll automatisch als schwere Körperverletzung verfolgt werden. Und, vida fordert die gesetzliche Verankerung von Mobbing als verbotenes Verhalten.

Prävention als Um und Auf

Da Führungskräfte für den Umgang mit Konflikten oft nicht geschult sind, sollen/müssen sie im Rahmen der verpflichtenden Unterweisung gemäß §14 Arbeitnehmerschutzgesetz in verantwortungsvoller MitarbeiterInnenführung ausgebildet werden. Aber auch für alle Beschäftigten sollte es regelmäßige Seminare zum Umgang mit Konflikten geben. Zusätzlich zu dem/der Arbeitsmediziner/in und der Sicherheitsfachkraft sollten ArbeitspsychologInnen als dritte verpflichtende Präventivkraft im Arbeitnehmerschutzgesetz gesetzlich verankert sein.

Mehr Personal für mehr Sicherheit

Einsparungen bei den Beschäftigten ist oft der falsche Weg und führt mitunter zu einem erhöhten Sicherheitsrisiko für KundInnen und Beschäftigte. Um Sicherheit gewährleisten zu können, fordert vida daher ausreichendes Personal.

Mehr Mitsprache des Betriebsrats

Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung zum Schutz vor Gewalt im Job soll im Arbeitsverfassungsgesetz in die Liste der zustimmungspflichtigen Betriebsvereinbarungen aufgenommen werden - §96 ArbVG. Das heißt, derartige Maßnahmen brauchen für ihre Rechtswirksamkeit die Zustimmung des Betriebsrats.

Verbesserte Nachbetreuung in Betrieben

Bei (gemeldeten) Vorfällen muss eine Information über den Ausgang des jeweiligen Vorfalles an die betroffenen MitarbeiterInnen erfolgen. Eine bessere Begleitung der Betroffenen, wie z. B. durch die Finanzierung eines Rechtsbeistandes oder medizinische, therapeutische, psychologische, neutrale Hilfe etc., sind seitens des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin zu gewährleisten.