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Dokumentation

Arbeitgeber:innen müssen die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung schriftlich festzuhalten. Diese Dokumentation erfolgt im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (SGD) entsprechend der Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO).

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