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Aufgaben und Ziele

Arbeitgeber:innen müssen das Leben, die Gesundheit, die Integrität und Würde der Arbeitnehmer:innen bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit schützen. Das grundlegende Ziel des Arbeitnehmer:innenschutzes ist die Prävention: Das bedeutet vorbeugend passgenaue Maßnahmen zu setzen, um die Wahrscheinlichkeit von Unfällen oder arbeitsbedingten Erkrankungen zu minimieren.

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