Arbeitgeber:innen
Arbeitgeber:innen müssen im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht dafür sorgen, dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer:innen gewährleistet ist. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) konkretisiert diese Pflichten.