Zur wirksamen Vermeidung von psychischen Gefahren am Arbeitsplatz ist fachliche Expertise unabdingbar: Bereits seit 2013 sind Arbeitspsycholog:innen daher im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) explizit als geeignete Fachleute hervorgehoben. Im Gegensatz zu anderen Gebieten der Psychologie, fokussiert die Arbeits- und Organisationspsychologie nicht auf „Patient:innen“, sondern auf den gesunden Menschen in seiner Arbeits- und Organisationsumgebung. Das Ziel ist die Gestaltung von psychisch gesunden, sicheren bzw. lern- und persönlichkeitsförderlichen Arbeitswelten. Nicht den Menschen an die Arbeit anpassen, sondern die Arbeit an den Menschen, ist hier die primäre Vorgabe – und damit Verhältnisprävention die Devise. |