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Arbeits- und Organisationspsycholog:innen

Zur wirksamen Vermeidung von psychischen Gefahren am Arbeitsplatz ist fachliche Expertise unabdingbar: Bereits seit 2013 sind Arbeitspsycholog:innen daher im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) explizit als geeignete Fachleute hervorgehoben. Im Gegensatz zu anderen Gebieten der Psychologie, fokussiert die Arbeits- und Organisationspsychologie nicht auf „Patient:innen“, sondern auf den gesunden Menschen in seiner Arbeits- und Organisationsumgebung. Das Ziel ist die Gestaltung von psychisch gesunden, sicheren bzw. lern- und persönlichkeitsförderlichen Arbeitswelten. Nicht den Menschen an die Arbeit anpassen, sondern die Arbeit an den Menschen, ist hier die primäre Vorgabe – und damit Verhältnisprävention die Devise.

Das Wichtigste im Überblick

Artikel

Broschüren und Ratgeber
  • Präventionszeitfähige Tätigkeiten aus dem Bereich Arbeitspsychologie
    Präventionszeitfähige Tätigkeiten aus dem Bereich Arbeitspsychologie
    Die Arbeits- und Organisationspsychologie gilt als Fachdisziplin zur Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastung. Innerhalb dieser Fachdisziplin beschäftigt man sich spezifisch mit den Wechselwirkungen von „Erwerbsarbeit und Mensch“ samt allen produktiven und destruktiven Aspekten, u.a. um Lösungen zur Förderung der Arbeitssicherheit fach- und kontextspezifisch zu entwickeln.
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