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Arbeits- und Organisationspsycholog:innen

Arbeitsbedingte psychische Risiken steigen – die Bedeutung von Arbeits- und Organisationspsycholog:innen in der betrieblichen Prävention nimmt zu. Es fehlen jedoch wichtige gesetzliche Regelungen für diese Berufsgruppe.

Die Arbeits- und Organisationspsychologie bildet einen eigenständigen Teilbereich der Psychologie. Dementsprechend liegen ihr auch eigene Modelle, Methoden und Theorien, Zielgruppen, Ziele und Aufgaben sowie eine eigene Entstehungsgeschichte zugrunde.

Die Arbeits- und Organisationspsychologie beschäftigt sich mit der Arbeitstätigkeit und dem Erleben, Denken und Handeln von Menschen im Arbeitskontext. Sie bezieht sich direkt auf den Arbeitsplatz und seine Merkmale bzw. Aufgaben sowie technologische, organisatorische und soziale Rahmenbedingungen.

Ziele der Arbeits- und Organisationpsychologie

Arbeits- und Organisationspsychologie erforschen, analysieren und erklären das Erleben, Verhalten und Handeln des Menschen mit wissenschaftlichen Methoden/Ansätzen. Hieraus werden Interventionsmethoden entwickelt. Probleme/Anforderungen an Menschen und Organisationen sollen damit gelöst oder diese bei Lösungen unterstützt werden. 

Arbeits- und Organisationspsycholog:innen gestalten arbeits-, organisations- und wirtschaftsbezogene Bedingungen. Ziel ist es, die Gesundheit, die Persönlichkeit, das Lernen der Menschen und ihre Zusammenarbeit zu fördern und zu unterstützen.

Im Fokus der Arbeits- und Organisationspsychologie steht das Fördern von Gesundheit, Lernen, Persönlichkeit und Leistungsfähigkeit sowie die dafür erforderliche Gestaltung der Arbeitswelt, von Arbeitssystemen, Arbeitstätigkeiten sowie organisationalen Rahmenbedingungen. Auch die Aus- und Fortbildung zur Sicherung der notwendigen Qualifikation der Beschäftigten stellt ein wichtiges Ziel dar. 

Arbeits- und Organisationspsycholog:innen sind für die menschengerechte Gestaltung der Arbeit und Abläufe in der Organisation zuständig. Weitere Schwerpunkte bilden der Aufbau und die Pflege persönlicher, sozialer und technischer arbeitsbezogener Ressourcen im Betrieb sowie die Analyse von Qualifikationsanforderungen. Auch der Umgang mit den Risiken für menschliches Versagen und die Vermeidung langdauernder Über- und Fehlbeanspruchung bilden   Kernfelder ihrer Tätigkeit. 

Diese Ziele werden mit folgenden Methoden und Maßnahmen verfolgt:

Minimierung bzw. Beseitigung von arbeitsbedingten Gesundheits- und Unfallgefahren,

Entwicklung, Erhaltung bzw. Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Kompetenzen bezogen auf die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer:innen

Persönlichkeits- und leistungsförderliche Gestaltung von Arbeitsaufgaben, Tätigkeitsarten, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsabläufe sowie der Arbeitsorganisation

Analyse und Optimierung von sozialen, technischen und organisationalen Ressourcen sowie Teamentwicklung und Führung

Unterstützung bei der Auswahl von Technik und Menschen sowie bei der Passung von Mensch und Technik

Optimierung des soziotechnischen Systems

Entwicklung, Erhaltung bzw. Verbesserung der Unternehmens- und Sicherheitskultur

Gestaltung einer lern- und weiterentwicklungsförderlichen Arbeitsumgebung

Kurse, Trainings und Coachings1

Arbeits- und Organisationspsycholog:innen im Arbeitnehmer:innenschutz

Arbeits- und Organisationspsycholog:innen sind die Expert:innen für psychische Belange der Prävention. Arbeitspsycholog:innen sind auch im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) als besonders geeignete Fachleute hervorgehoben.

Dennoch sind diese bislang nicht als gleichberechtigte Präventivfachkräfte neben den Sicherheitsfachkräften und den Arbeitsmediziner:innen im Gesetz genannt. Aufgrund der kontinuierlichen Zunahme arbeitsbedingter psychischer Risiken/Gefahren und deren Folgen, ist es erforderlich, die Arbeits- und Organisationspsychologie als dritte Säule – ohne Einschränkung der Präventionszeiten von Arbeitsmediziner:innen und Sicherheitsfachkräften – zu verankern.

Darüber hinaus muss sich die Eigenständigkeit der Arbeits- und Organisationpsychologie aber auch in einer eigenen berufsrechtlichen Identität widerspiegeln. Deren gesetzliche Verankerung im Psychologengesetz 2013 – und zwar gleichberechtigt zur Klinischen Psychologie und Gesundheitspsychologie – ist erforderlich und überfällig. Wichtige Player der Arbeits- und Organisationpsychologie und des Arbeitnehmer:innenschutzes (Arbeiterkammer, AOW-Plattform, Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Berufsverband Österreichischer PsychologInnen, Gesellschaft kritischer Psychologen und Psychologinnen, Österreichische Gesellschaft für Arbeitsmedizin, Österreicher Gewerkschaftsbund, Österreichische Gesellschaft für Psychologie, Verband österreichischer Sicherheitsexperten) haben – dieser Forderung entsprechend – ein gemeinsames Positionspapier entwickelt.

AK, AOW-Plattform, AUVA, BöP, GkPP, ÖGA, ÖGB, ÖGP, VÖSI (2019). Positionspapier: Die gesetzliche Verankerung der Arbeits- und Organisationspsychologie: Satellite (gesundearbeit.at)

BöP & GkPP (2019). Arbeits- und Organisationspsychologie als Teilgebiet der Angewandten Psychologie. Gemeinsamkeiten und Differenzen mit der Gesundheitspsychologie. Grundlagen zu einer gesetzlichen Verankerung im PG 2013: Satellite (gesundearbeit.at)

Literatur (falls zitiert):

Bundesgesetzblatt über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG), kundgemacht als BGBl Nr. 450/1994 idgF.

Heider, A. & Klösch J. (2015). Die Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen. Brauchen wir das? Wie geht das? Wer macht das? AnbieterInnen  und betriebliche Fallbeispiele aus der Praxis. Wien: ÖGB Verlag.

Hoffmann, P. & Kallus, (2014). Arbeits- und OrganisationspsychologInnen. Informationen aus dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. 2. unveränderte Auflage. Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien: Wien