Der Betriebsrat ist als Organ der Arbeitnehmerschaft zur Wahrnehmung und Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmerinnen/der Arbeitnehmer im Betrieb berufen. Aufgrund § 89 Arbeitsverfassungsgesetz ist der Betriebsrat verpflichtet, die Durchführung und Einhaltung der Vorschriften über den Arbeitnehmer:innenschutz zu überwachen.