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Betriebsrat

Der Betriebsrat ist als Organ der Arbeitnehmerschaft zur Wahrnehmung und Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmerinnen/der Arbeitnehmer im Betrieb berufen. Aufgrund § 89 Arbeitsverfassungsgesetz ist der Betriebsrat verpflichtet, die Durchführung und Einhaltung der Vorschriften über den Arbeitnehmer:innenschutz zu überwachen.

Das Wichtigste im Überblick

Artikel

Broschüren und Ratgeber
  • Das starke Team - Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsräte
    Das starke Team - Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsräte
    Sicherheitsvertrauensperson und Betriebsrat ergänzen sich gegenseitig und sind die Ansprechpartner für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Stand: Februar 2012
    Download (PDF, 687 KB)

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