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Besserer Schutz mit Betriebsrat

„Höher, schneller, weiter“ ist in vielen Betrieben die Vorgabe. Mit den gestiegenen Anforderungen geht ein höherer Gesundheitsverschleiß der Arbeitnehmer:innen einher. Im Rahmen einer Studie der Arbeiterkammer befragte FORBA an die 2.000 Betriebsratsvorsitzende unter anderem zu ihren Erfahrungen rund um Arbeitsdruck und die Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen. Fazit: Es ist höchste Zeit, etwas zu tun!

Werden Betriebsräte in betriebliche Organisationsprozesse eingebunden, steigt auch das Ausmaß der ASchG-konformen Umsetzung der Schutzmaßnahmen im Betrieb. Adobe Stock / peopleimages.com

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz hat in den letzten 30 Jahren zwar zu vielen Verbesserungen geführt, die Studie zeigt aber, dass leider noch viele Arbeitgeber:innen ihrer Schutzverpflichtung nur ungenügend nachkommen. Besonders wenn es um die Evaluierung der psychischen Belastungen geht, ist viel Luft nach oben.

Neue Studie unterstreicht Handlungsbedarf

Viele Arbeitnehmer:innen klagen über Arbeitsdruck, Zeit- und Leistungsdruck, den Umgang mit schwierigen Personen, Informationsmängel und ungünstig gestaltete Arbeit. Sie arbeiten unter psychisch enorm beanspruchenden Arbeitsbedingungen, die ihre Gesundheit gefährden und langfristig krank machen.
Über 18 Prozent der befragten Betriebsratsvorsitzenden sind eher nicht oder gar nicht der Meinung, dass die Arbeitsaufgaben und Tätigkeiten im Betrieb körperlich und psychisch gesund und sicher gestaltet sind. 30 Prozent dieser Befragtengruppe stimmen nicht zu, dass die Arbeit so gestaltet ist, dass die Beschäftigten sie bis zur Pensionierung gesund und sicher ausführen können.
Die Studie bestätigt des Weiteren, dass die Evaluierung psychischer Belastungen, wenn überhaupt, zumeist nur mangelhaft durchgeführt wird, insbesondere in Kleinst- und Kleinbetrieben. Den Arbeitgeber:innen fehlt in der Regel die Einsicht zur Notwendigkeit der Evaluierung, eigenes Know-how sowie die Expertise von Fachpersonal, um wirksame Maßnahmen zu setzen und diese zu überprüfen. Diesbezüglich sind Arbeits- und Organisationspsycholog:innen wichtige Ressourcen und sollten verstärkt in den betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsschutz eingebunden werden.

Gemeinsam an Verbesserungen arbeiten

Die durchgeführten Evaluierungen finden oft mehr zum Schein als zur effektiven Verbesserung der Arbeitsbedingungen statt. Zu einem partizipativen Prozess mit der Belegschaft, mit individuellem Maßnahmenkatalog und einer Wirksamkeitsüberprüfung kommt es selten. Es ist notwendig, dass die Präventionszeit angehoben und Arbeitspsycholog:innen als Präventivfachkräfte gesetzlich verankert werden und dass eine Wirksamkeitsüberprüfung eingeführt wird.
Arbeitgeber:innen müssen psychische Belastungen am Arbeitsplatz deutlich stärker im Blickfeld haben und Präventionsmaßnahmen setzen. Die Studie bestätigt erneut: Werden Betriebsräte in betriebliche Organisationsprozesse eingebunden, steigt auch das Ausmaß der ASchG-konformen Umsetzung der Schutzmaßnahmen im Betrieb. Der Betriebsrat ist damit in seiner Doppelfunktion als Kontrollinstanz einerseits und als in Sicherheits- und Gesundheitsfragen kompetenter Ansprechpartner andererseits eine wichtige Ressource im Sinne des betrieblichen Arbeitnehmer:innenschutzes.

Magazin Gesunde Arbeit, Ausgabe 3/2024