Der Brandgefahr muss durch vorbeugenden Brandschutz, also durch Maßnahmen zur Verhinderung von Brandentstehungen und -ausbreitung, wirksam begegnet werden. Deshalb schreiben die zuständigen Behörden bereits bei der Errichtung von Gebäuden – abgestimmt auf deren Nutzung – Brandschutzmaßnahmen als Auflagen vor. Aber auch im Arbeitsalltag muss eine Reihe von Vorschriften beachtet werden, um die Brandgefahr im Betrieb so gering wie möglich zu halten.