Der Brandgefahr muss durch vorbeugenden Brandschutz, also durch Maßnahmen zur Verhinderung von Brandentstehungen und -ausbreitung, wirksam begegnet werden. Deshalb schreiben die zuständigen Behörden bereits bei der Errichtung von Gebäuden – abgestimmt auf deren Nutzung – Brandschutzmaßnahmen als Auflagen vor. Aber auch im Arbeitsalltag muss eine Reihe von Vorschriften beachtet werden, um die Brandgefahr im Betrieb so gering wie möglich zu halten.
Die Ursachen für Brände können vielfältig sein. Auslöser sind meist technische Gebrechen, die unsachgemäße Verwendung von Arbeitsstoffen und Arbeitsmitteln oder das Hantieren mit offenem Feuer. Kommt es zu einem Brand, werden Menschenleben gefährdet und es entstehen oftmals enorme Sachschäden. Im Betrieb gibt es Vorschriften um die Brandgefahr möglichst gering zu halten. Wer für den Brandschutz im Betrieb verantwortlich ist und welche Aufgabengebiete ein Brandschutzbeauftrager hat, erklärt diese SVP-Info. Stand: Mai 2013