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Neuer Erlass: Sicherheits- und Warneinrichtungen von automatischen Gaslöschanlagen

Ein neuer Erlass informiert über die bei einer Gaslöschanlage zum Einsatz kommenden Löschgase und die für automatische Gaslöschanlagen aus Sicht des Arbeitnehmer:innenschutzes wesentlichen Sicherheits- und Warneinrichtungen.

C02 wird in bestimmten Fällen als Löschgas eingesetzt. Sved Oliver

Eine Gaslöschanlage ist eine Feuerlöschanlage, die einen Brand mithilfe eines gasförmigen Löschmittels entweder durch Sauerstoffverdrängung (Reduktion des Sauerstoffgehaltes – Inertgase: CO2, Argon, N2, IG-541 (Inergen), IG-55 (Argonite) oder durch Störung der Verbrennungsreaktion (chemische Löschgase: HFC227ea, FK-5-1-12, HFC23) löscht. Gaslöschanlagen werden zum Löschen eines Brandes ausgelegt, und nicht nur zur Brandunterdrückung.

Der neue Erlass informiert über die zum Einsatz kommenden Löschgase und die für automatische Gaslöschanlagen aus Sicht des Arbeitnehmer:innenschutzes wesentlichen Sicherheits- und Warneinrichtungen. Der Erlass führt die Anforderungen an Gaslöschanlagen an. Sie sind Bedingungen, unter denen das jeweilige Arbeitsinspektorat der Errichtung derartiger Anlagen zustimmen kann.

Die Sicherheits- und Warneinrichtungen von Gaslöschanlagen, die im Punkt 3 des Erlasses ausgeführt werden, entsprechen nach Auffassung des Zentral-Arbeitsinspektorates den Zielsetzungen des Arbeitnehmer:innenschutzes im Sinne des § 42 Abs. 3 Arbeitsstättenverordnung (AStV). Für CO2-Löschanlagen sind zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen entsprechend Punkt 3.4. des Erlasses bei Neugenehmigungen einzuhalten.

Erlass des BMAW