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Räumen wir Barrieren weg

Damit Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt die gleichen Chancen und Rechte haben wie jene ohne Behinderung, braucht es vor allem Rücksichtnahme auf die individuellen Bedürfnisse und eine spezielle Arbeitsplatzevaluierung zur Schaffung sicherer und gesunder Arbeitsplätze.

Sandra unterrichtet Englisch und Biologie an einer Wiener Mittelschule. Sie sagt: „Der Alltag ist für mich inzwischen gut schaffbar. Jedoch ist beim Thema Barrierefreiheit meiner Meinung nach noch immer Luft nach oben.“ Markus Zahradnik

Menschen mit Behinderung stehen die gleichen Chancen und Rechte zu wie Menschen ohne Behinderung – das gilt im Alltagsleben ebenso wie in der Arbeitswelt. Was dabei oft vergessen wird: Es handelt sich hierbei keinesfalls um eine Randgruppe. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz weist darauf hin, dass laut statistischen Erhebungen über 20 Prozent der österreichischen Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter sich selbst im weitesten Sinne als behindert bezeichnen. Doch was genau versteht man eigentlich unter Behinderung? Wie funktioniert eine erfolgreiche Inklusion im Arbeitsleben und welche gesetzlichen Maßnahmen gibt es gegen die Diskriminierung von Personen mit Behinderung?

Behinderung ist nicht gleich Behinderung

In Österreich weisen rund 1,3 Millionen Menschen eine Behinderung auf. Dabei handelt es sich gleichermaßen um Frauen und Männer, die entweder von Geburt an behindert sind oder im Laufe ihres Lebens durch chronische Erkrankungen oder Unfälle eine Behinderung erworben haben. Doch Behinderung ist nicht gleich Behinderung: So verschieden die Ursachen einer Behinderung sein können, so unterschiedlich sind auch ihre Auswirkungen. So gibt es Behinderungsformen, die für jeden sichtbar sind – beispielsweise wenn eine Person im Rollstuhl sitzt. Die meisten Behinderungen sind jedoch nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Zu den unsichtbaren Behinderungsformen zählen beispielsweise Organerkrankungen, Erkrankungen am Bewegungsapparat, Krebserkrankungen oder insulinpflichtiger Diabetes. All diese Beispiele zählen zu den körperlichen Behinderungen, ebenso wie Sinneseinschränkungen in Form einer Seh- oder Hörbehinderung. Darüber hinaus gibt es noch kognitive Behinderungen. 

Wenn man von Menschen mit Behinderung spricht, handelt es sich also nicht um eine homogene Gruppe von Menschen mit exakt denselben Einschränkungen, sondern vielmehr um individuell ganz unterschiedliche Einzelsituationen.

Gesetzliche Grundlagen

Grundsätzlich regeln das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) die Stellung der Arbeitnehmer:innen mit Behinderung im Betrieb. Diese zwei Gesetze sind zentral für die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt. Dabei gilt: Alle Arbeitnehmer:innen, die eine Behinderung haben, können gegen eine Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderung vorgehen. Denn Diskriminierungen im Arbeitsleben (bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses, bei Aus- und Weiterbildungen, beim beruflichen Aufstieg oder bei Kündigung aufgrund einer Behinderung) sind nach dem BEinstG verboten.

Zudem regelt das BEinstG, dass alle Arbeitgeber:innen, die 25 oder mehr Arbeitnehmer:innen beschäftigen, auf je 25 Arbeitnehmer:innen mindestens eine begünstigte  behinderte Arbeitnehmerin oder einen begünstigten behinderten Arbeitnehmer aufnehmen müssen. Von begünstigten behinderten Personen spricht man in diesem Zusammenhang, wenn nachweislich mit Feststellungsbescheid eine Behinderung im Ausmaß von 50 Prozent vorliegt. Kommen Arbeitgeber:innen dieser Einstellungspflicht nicht nach, haben sie eine entsprechende Ausgleichstaxe in Höhe von 292 Euro oder mehr pro Person, die zu beschäftigen wäre, zu zahlen (Stand seit 1.1.2023).

Spezielle Evaluierung 

Worauf ist im Betrieb zu achten, wenn Arbeitnehmer:innen mit Behinderung beschäftigt werden? Laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) gelten Menschen mit Behinderung als besonders schutzbedürftige Personen. § 6 ASchG regelt den Einsatz der Arbeitnehmer:innen, wobei vor allem die Konstitution, die Körperkräfte und die gesundheitliche Verfassung zu berücksichtigen sind. Arbeitsstätten sind gegebenenfalls behindertengerecht zu gestalten. Betriebe müssen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung konkret ermitteln, was dafür erforderlich ist. Denn so unterschiedlich Behinderungen sein können, so unterschiedlich sind auch die nötigen Maßnahmen, um einen gesunden und sicheren Arbeitsplatz zu gestalten. Nur durch eine individuelle und gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsplatzevaluierung kann die Arbeitsrealität der Arbeitnehmer:innen mit Behinderung sichtbar gemacht und die Arbeit in einem weiteren Schritt so gestaltet werden, dass sie Rücksicht auf die individuellen Bedürfnisse nimmt. Auf Basis der Evaluierung sowie auch im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung und Einbeziehung der einzelnen Arbeitnehmer:innen können durch Maßnahmen in den Bereichen Ergonomie, Arbeitsgestaltung, Arbeitsassistenz und geeignete Hilfsmittel sichere und gesunde Arbeitsplätze für alle Arbeitnehmer:innen im Betrieb geschaffen werden.

Sandra sagt: „Barrieren kann es so gut wie in allen Bereichen geben, ob es nun psychische oder physische Barrieren sind. Der gemeinsame Dialog ist meiner Meinung nach hierfür das A und O. Wenn der Mut und Wille zur Veränderung vorhanden ist, können Arbeit Markus Zahradnik

Behindertenvertrauenspersonen

Um die betriebliche Mitbestimmung von Arbeitnehmer:innen mit Behinderung im Betrieb zu gewährleisten, spielt die Behindertenvertretung eine wichtige Rolle. In jedem Betrieb, in dem dauernd mindestens fünf begünstigte Behinderte beschäftigt sind, ist grundsätzlich eine Behindertenvertrauensperson (BVP) zu wählen. Behindertenvertrauenspersonen müssen begünstigte Behinderte sein. Diese Behindertenvertrauensperson nimmt die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer:innen mit Behinderung im Betrieb wahr und arbeitet hierfür eng mit dem Betriebsrat zusammen. Behindertenvertrauenspersonen sind dazu berufen,

  • für die Einhaltung der Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes zu sorgen,
  • auf die besonderen Bedürfnisse der Arbeitnehmer:innen mit Behinderung hinzuweisen,
  • wahrgenommene Mängel dem Betriebsrat und dem/der Arbeitgeber:in mitzuteilen, 
  • Vorschläge für die Beschäftigten einzubringen und
  • an den Sitzungen des Betriebsrates beratend teilzunehmen.

Inklusion im Arbeitsleben

Menschen mit Behinderungen sollen in der Arbeitswelt die gleichen Chancen und Rechte haben wie Menschen ohne Behinderungen – dafür treten Arbeiterkammer und ÖGB ein. Um dies zu erreichen, setzen sich Menschen in den unterschiedlichsten Organisationen (siehe Tabelle) tagtäglich für die Interessen und Rechte von Personen mit Behinderungen ein. So auch Patrick Berger, Leiter des Chancen Nutzen Büros des ÖGB. „Ich will die Arbeitswelt, aber auch die Gesellschaft stärker sensibilisieren“, formuliert er sein Ziel. „Mein größter Wunsch wäre es, dass Inklusion nichts Besonderes mehr ist und zur Selbstverständlichkeit wird.“

Wichtige Organisationen

Organisation

Kurzbeschreibung/Ziele

Angebote

ÖZIV – Bundesverband für Menschen mit Behinderungen

  • Österreichweite Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung und chronischen Krankheiten
  • Ziele: Umfassende Barrierefreiheit und eine inklusive Gesellschaft, die allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht
  • Coachings für Menschen mit Behinderung
  • Arbeitsassistenz
  • Sensibilisierungstrainings und Beratung zu Barrierefreiheit
  • Schulungen und Seminare über Inklusion, Barrierefreiheit, Rechtsthemen, Gesundheit und Wohlbefinden
  • Online-Rechtsdatenbank
  • Barrierecheck
ÖBR – Österreichischer Behindertenrat
  • Dachorganisation, die mehr als 80 Mitgliedsorganisationen in Österreich vertritt
  • Interessenvertretung, die sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzt
  • Begutachtung von Gesetzesnovellen und Initiieren von Gesetzesänderungen
  • Aktive Mitarbeit bei Gesetzwerdungen
  • Verhandlungen mit Regierungsstellen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Mitarbeit in Beiräten, Ausschüssen, Gremien
Behinderten-anwaltschaft
  • Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
  • Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung, wenn sie glauben, wegen einer Behinderung diskriminiert/benachteiligt zu werden
  • Vertretung bei Diskriminierungen nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) oder dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)
ÖGB Chancen
Nutzen Büro
  • Das Büro ist eine Anlaufstelle für alle Arbeitnehmer:innen bei Problemen im Job
  • Ziel: Verbesserung der Beschäftigungssituation von Arbeitnehmer:innen, besonders von älteren Personen, Menschen mit Behinderungen, chronisch Erkrankten bzw. Menschen mit psychiatrischen Diagnosen
  • Seminare und Workshops
  • Betriebsberatungen
  • Beratungen und Coachings von Einzelpersonen
  • Information und Hilfestellung
Sozial-
ministerium-service
  • Zentrale Anlaufstelle des Bundes für Menschen mit Behinderung, Erkrankung oder sonstiger Benachteiligung
  • Ziel: Gesellschaftliche Inklusion von Menschen mit Behinderung
  • Berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen
  • Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten
  • Erstellung von Gutachten
NEBA –
Netzwerk
Berufliche
Assistenz
  • Kostenlose Angebote und Unterstützungsleistungen für Jugendliche mit Behinderung oder Benachteiligung, die am Übergang zwischen Schule und Beruf stehen
  • Jugendcoaching
  • AusbildungsFit (nachträgliches Erwerben von Basisqualifikationen und Social Skills)
  • Berufsausbildungsassistenz
  • Arbeitsassistenz (Begleitung bei der beruflichen Erstintegration)
  • Jobcoaching
  • Betriebsservice

Magazin Gesunde Arbeit 1/2023

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Kontaktdaten der Interessenvertretungen