Das Recht, nicht erreichbar zu sein
Gewerkschaften in Belgien haben ein Recht auf Nichterreichbarkeit in der Freizeit erkämpft. In Portugal ist es für ChefInnen gar strafbar, ArbeitnehmerInnen in ihrer Freizeit zu kontaktieren.
Traditionell kämpfen Gewerkschaften dafür, dass sich ArbeitnehmerInnen ausreichend von der Arbeit erholen können. So beispielsweise für Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Urlaub. Wenn keine bezahlte Rufbereitschaft vereinbart ist, sind Störungen in der Freizeit grundsätzlich tabu. Dank Firmenhandys und Homeoffice nimmt es aber zu, dass ChefInnen Beschäftigte vermehrt in ihrer Freizeit mit Arbeitsanliegen kontaktieren. In ganz Europa wird daher der Ruf nach einem „right to disconnect“ – also einem Recht aufs Abschalten – laut.
Gesetzlicher Schutz greift vorerst für Bundesbedienstete
In Belgien ist Gewerkschaften ein großer Wurf für 65.000 Bundesbedienstete gelungen: Denn seit 1. Februar 2022 ist es gesetzlich verboten, sie außerhalb der Arbeitszeit zu kontaktieren. Ausnahmen sind nur bei außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen möglich. Diese Regelung wird aller Erwartung nach auf ArbeitnehmerInnen im privaten Sektor ausgedehnt werden.
In Portugal geht der Gesetzgeber noch weiter: Aufgrund eines Vorschlags der Sozialistischen Partei drohen für das Kontaktieren in der Ruhe- und Erholungszeit sogar Geldstrafen. Ausgenommen sind Notfälle und Betriebe mit weniger als zehn ArbeitnehmerInnen.
Magazin Gesunde Arbeit 3/2022