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Einweghandschuhe: Sinn und Unsinn

Ein Trend ist an Feinkosttheken, in Backwarengeschäften und beim Verkauf von Wurstwaren oder Käse zu beobachten: Einweghandschuhe werden beim Entnehmen der Waren oder zum Zubereiten von kleinen Imbissen getragen. Das ist aber nur auf den ersten Blick hygienisch!

F. Hüttler/AUVA

Mit den Handschuhen werden nicht nur unverpackte Lebensmittel, sondern auch die Waagentasten, Einpackpapier und sonstige Gerätschaften berührt. Fachleute sind sich einig: Ständiges Tragen von Einweghandschuhen trägt nicht zur Hygiene bei, im Gegenteil.

Der Sinn des Tragens von Handschuhen an Feinkosttheken ist zu hinterfragen

Für die Haut der ArbeitnehmerInnen besteht durch ständiges Tragen von Handschuhen dieselbe Belastung, als ob man ständig im Nassen arbeitet. Laut Lebensmittelbehörde gibt es keine Vorschrift, die das Benützen von Einweghandschuhen verlangt. Im Gegenteil, es wird eher ungern gesehen.

Studien weisen nach, dass man eine Reduktion der Verkeimung nicht erzielt, sondern eher erhöht. Als Übeltäter für die Übertragung von Keimen werden Schneidbretter oder andere Utensilien vermutet (s. a. BGIA-Forschungsprojekt, Nr. 2064).

Handschuhe haben nur Sinn, wenn sie ständig gewechselt werden. Das wird oft nicht gemacht, es wird mit dem gleichen Handschuhpaar die Wurstsemmel zubereitet, auf der Tastatur der Waage getippt und eventuell sogar das Geld entgegengenommen.

Was macht Sinn – auch für die Hygiene?!

Man nimmt aufgeschnittene Fleisch- und Wurstwaren mit einer Zange, Vorlegegabel, beschichtetem Papier oder Folie. Die Hände bleiben sauber und die Delikatessen im wahrsten Sinn des Wortes unberührt.

Die drei Säulen der Hautpflege, Hände waschen, Hautschutz und Pflegecremen oder Lotionen anwenden, sind auch ein Plus für die Hygiene!

Wenn Einweghandschuhe erforderlich sind, ist dies in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten zu behandeln. Tragedauer und Regenerationszeit für die Haut sind darin ebenso festzulegen wie Pflegemaßnahmen. Es gibt noch keine klaren Festlegungen über die Tragedauer. Es ist davon auszugehen, dass ab zehn Minuten Tragedauer Maßnahmen erforderlich sind und ein ununterbrochenes Tragen nicht mehr als zwei Stunden dauern soll.

Handschuhe können persönliche Schutzausrüstung (PSA) sein, wie z. B. bei der Zubereitung von Obst, Salat oder beim Umgang mit Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln. Bei diesen Arbeiten findet man mit den üblichen Latex-Einweghandschuhen selten das Auslangen. Die geeigneten Handschuhe kann man den Sicherheitsdatenblättern oder den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten entnehmen. Die Handschuhe müssen beim Reinigen entsprechende Undurchlässigkeiten und mechanische Beständigkeit, z. B. „Abriebfestigkeit“, aufweisen.

In der Serie „Arbeitsinspektion unterwegs“ wird jeweils ein Fall aus der Praxis der Arbeitsinspektion vorgestellt.