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Neue Expositionsgrenzwerte bei Blei und gefährlichen Chemikalien

Die EU-Kommission hat am 13. Februar 2023 ein neues Konzept zum Schutz der Arbeitnehmer:innen vorgeschlagen. Durch niedrigere Grenzwerte für Blei und Diisocyanate möchte die Kommission Arbeitsplätze gesünder und sicherer machen.

Aus Sicht der Arbeitnehmer:innen ist grundsätzlich zu begrüßen, dass Grenzwerte festgesetzt bzw. abgesenkt werden. Adobe Stovk / Fxquadro

Für Nicolas Schmit, Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, ist der Vorschlag eine zentrale Verpflichtung im Rahmen der europäischen Säule sozialer Rechte. Konkret möchte die EU-Kommission sowohl die Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen bei der Arbeit als auch die Richtlinie zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit ändern. Blei kann bei den betroffenen Arbeitnehmer:innen zur Beeinträchtigungen der Fortpflanzungsfunktionen führen oder bei Schwangeren die fötale Entwicklung hemmen. Diisocyanate können zu Asthma und Atemwegserkrankungen führen. Mit niedrigeren Expositionsgrenzwerten möchte die EU-Kommission dem vorbeugen.

Senkung des Expositionsgrenzwerts für Blei

Nach wie vor gibt es Arbeitsplätze, die zu einer gesundheitsgefährdenden Bleibelastung führen können. Das ist in erster Linie in der Metallverarbeitung der Fall, aber auch bei Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten kann es zu einer Bleiexposition kommen, laut EU-Kommission sind derzeit zirka 100.000 Arbeitnehmer:innen Blei am Arbeitsplatz ausgesetzt. Seit 1982 gibt es EU-Grenzwerte für eine derartige Belastung; um diese an den Stand der Forschung anzupassen, schlägt die EU-Kommission nun folgende Verbesserung vor: den Grenzwert für die berufsbedingte Exposition von 0,15 Milligramm pro Kubikmeter (0,15 mg/m3) weiter auf 0,03 mg/m3, und den biologischen Grenzwert von 70 Mikrogramm pro 100 Milliliter Blut (70µg/100 ml) auf 15 µg/100 ml zu senken. Obwohl überwiegend Männer der Bleibelastung ausgesetzt sind, betont die EU-Kommission aufgrund einer potenziellen Beeinträchtigung der Entwicklung des Fötus die Notwendigkeit eines besseren Schutzes von Frauen im gebärfähigen Alter.

Einführung von Expositionsgrenzwerten für Diisocyanate

Diisocyanate werden in der gesamten Union in einer Vielzahl von Sektoren als chemische Bausteine ​​eingesetzt, unter anderem vor allem in Schäumen, Dichtungsmitteln und Beschichtungen. Laut EU-Kommission sind derzeit an die 4,2 Millionen Arbeitnehmer:innen in der EU Diisocyanaten ausgesetzt. Da es auf EU-Ebene bisher keine Limitierung gibt, schlägt die EU-Kommission nun folgende Grenzwerte betreffend der Stickstoff-, Sauerstoff- und Kohlenstoffgruppen vor: einen Grenzwert für die arbeitsbedingte Exposition von 6µg NCO/m3 (Tagesmittelwert), und einen Grenzwert für die Kurzzeitexposition von 12 µg NCO/m3. Zusätzlich zu den Grenzwerten möchte die EU-Kommission mit Hinweisen auf andere mögliche Expositionswege als das Einatmen, insbesondere über die Haut, Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen auf die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen hinweisen.

AK fordert risikobasierte Grenzwerte

Aus Sicht der Arbeitnehmer:innen ist grundsätzlich zu begrüßen, dass Grenzwerte festgesetzt bzw. abgesenkt werden. Bereits bei vorhergehenden Rechtsakten hat sich die AK für risikobasierte Grenzwerte eingesetzt. Bedauerlicherweise hat die EU-Kommission auch bei diesem Rechtsakt diesen Ansatz nicht gewählt. Das Ziel des Konzepts risikobasierter Grenzwerte ist es, ein gleich niedriges Krebsrisiko für alle Arbeitnehmer:innen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit krebserzeugenden Stoffen ausgesetzt sind, zu schaffen. Zudem ermöglichen risikobasierte Grenzwerte eine zeitgemäße Gefahrenbeurteilung. 

Hinsichtlich des biologischen Grenzwertes für Blei sollte ein niedrigerer Grenzwert mit einheitlich hohem Schutzniveau für Männer und Frauen festgelegt werden, um der Diskriminierung von Frauen am Arbeitsmarkt vorzubeugen. Zusätzlich bedarf es der Aufnahme einer qualitativen Aussage in die RL, dass eine Bleiexposition von Frauen im gebärfähigen Alter vermieden oder minimiert werden muss, da der biologische Grenzwert die Fortpflanzungsfähigkeit nicht ausreichend schützt.

AK Europa