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Schwerpunktaktion der Arbeitsinspektion zu Quarzfeinstaub

Der Arbeitsstoff Quarzfeinstaub ist nunmehr als eindeutig krebserzeugender Arbeitsstoff eingestuft. Das erfordert neue Arbeitsweisen und Arbeitsmittel. Ein Beratungs- und Kontrollschwerpunkt der Arbeitsinspektion legt den Fokus auf das Thema Quarzfeinstaub.

Adobe Stock / Peruphotoart

Quarz ist das zweithäufigste Mineral der Erdkruste und ist auf nahezu jeder Baustelle anzutreffen, wodurch in Österreich fast jede/r Beschäftigte am Bau und im Bergbau dem Arbeitsstoff Quarzfeinstaub ausgesetzt ist. Mit der Novelle der Grenzwertewerteverordnung wurde der bestehende MAK-Wert für Quarzfeinstaub um 2/3 auf 0,05 mg/m³ gesenkt. Zusätzlich wurde Quarzfeinstaub als eindeutig krebserzeugend eingestuft und die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ) angepasst.

Beratungs- und Kontrollschwerpunkt

Mit der Schwerpunktaktion der Arbeitsinspektion sollen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu jenen gesetzlichen Vorschriften beraten werden, die aufgrund der Kanzerogenität des alveolengängigen (= bis in die Alveolen/Lungenbläschen vordringend) Quarzstaubes umzusetzen sind.

Als wesentlichsten Punkt der Beratungs- und Kontrollaktion sind all jene Arbeitsweisen zu nennen, die Staub minimieren oder an der Entstehungsstelle vollständig verhindern. Dazu zählen alle Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel, die mit einer Absaugung verbunden sind bzw. die mit Wasser, sei es als Sprühnebel oder als Nassverfahren, die Staubentstehung minimieren. In Innenräumen werden daher sowohl abgesaugte handgeführte Geräte als auch Luftreiniger und Entstauber zum Einsatz kommen müssen, damit die Grenzwerte eingehalten werden können. Nasskehrmaschinen und Industriebstaubsauger werden für die Reinigung und die Entfernung der Baureste, als Einzellösung oder in Kombination, eingesetzt werden müssen.

Technische Maßnahmen

Für Arbeiten, bei denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Quarzfeinstaub ausgesetzt sind, besteht die Verpflichtung, dass vor Aufnahme der Tätigkeit Eignungsuntersuchungen und bei Fortdauer der Tätigkeit in regelmäßigen Abständen Folgeuntersuchungen durchzuführen sind. Durch die Senkung des Grenzwertes auf 0,05 mg/m³ MAK als Tagesmittelwert – wobei dieser Wert als Schwellenwert gesehen wird und daher eine Umsetzung als maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) möglich war – wurde zusätzlich eine Novellierung der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ) umgesetzt. Mit dieser Novelle können, trotz der Einstufung des Arbeitsstoffes als eindeutig krebserregend, die Eignungs- und Folgeuntersuchungen unterbleiben, wenn sichergestellt ist, dass durch technische Maßnahmen der Grenzwert dauerhaft nicht überschritten wird.
Zum Schluss soll noch ein Leitsatz von einem der führenden Staubexperten aus Deutschland, Dr. Reinhold Rühl, mit auf den Weg gegeben werden:

Viel sichtbarer Staub, viel alveolengängiger Staub!
Wenig sichtbarer Staub, wenig alveolengängiger Staub!

Nur mit staubarmen bzw. staubfreien Arbeitsweisen ist die Einhaltung des Grenzwertes für Quarzfeinstaub zu erreichen.

Magazin Gesunde Arbeit 1/2021