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Was sind Arbeitsstoffe?

Unter dem Begriff "Arbeitsstoff" versteht man alle chemischen Stoffe und Produkte sowie biologische Substanzen (wie Bakterien usw.), mit denen die Arbeitnehmer:innen bei der Arbeit zu tun haben. Was sind Arbeitsstoffe?

Arbeitsstoffe sind alle Stoffe, Gemische (Zubereitungen) und biologischen Agenzien, die bei der Arbeit verwendet werden. Als „Verwenden” gilt auch das Gewinnen, Erzeugen, Anfallen, Entstehen, Gebrauchen, Verbrauchen, Bearbeiten, Verarbeiten, Abfüllen, Umfüllen, Mischen, Beseitigen, Lagern, Aufbewahren, Bereithalten zur Verwendung und das innerbetriebliche Befördern.

Zu den Arbeitsstoffen zählen nicht nur typische Chemikalien, sondern alle Stoffe, die am Arbeitsplatz verwendet werden. Manche Arbeitsstoffe werden gar nicht gezielt verwendet, sondern entstehen bei einem Arbeitsvorgang, z. B. Schweißrauch oder Gärgase. Auch Abfälle enthalten Arbeitsstoffe

Wann sind Arbeitsstoffe gefährlich?

Als gefährlich gelten Arbeitsstoffe laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, wenn sie explosionsgefährlich, brandgefährlich oder gesundheitsschädlich sind. Auch biologische Arbeitsstoffe (z. B. Bakterien, Viren) können gefährlich sein. 

Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe können unter anderem

  • Hautreizungen oder Allergien auslösen (z. B. Reinigungsmittel, Haarfärbemittel bei Friseur:innen oder Mehlstaub in Bäckereien).
  • Atemwegserkrankungen wie Asthma verursachen (z. B. Stäube),
  • Krebs erzeugen (z. B. Diesel-Abgase, Schweißrauch, Formaldehyd in Desinfektionsmitteln),
  • die tödliche Krankheit Asbestose verursachen (auch schon durch einmaligen Kontakt mit Asbest, der z. B. bei Abrissarbeiten zu Tage tritt),
  • die Fortpflanzungsfähigkeit verringern,
  • das Erbgut verändern
  • u.v.m.

Für viele gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe gelten Grenzwerte, die in der Grenzwerteverordnung festgelegt sind.

Für krebserzeugende, erbgutschädigende und fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) Arbeitsstoffe gelten besonders strenge Regeln. Bei krebserzeugenden, erbgutschädigenden und fortpflanzungsschädigenden Stoffen muss ein Betrieb die erstmalige Verwendung dieser Stoffe an das Arbeitsinspektorat melden.

Worauf ist zu achten?

Es ist unter anderem darauf zu achten,

  • dass eine Evaluierung der gefährlichen Arbeitsstoffe durchgeführt (unter Berücksichtigung der Sicherheitsdatenblätter).
  • dass krebserzeugende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende und biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 2, 3 oder 4 nicht verwendet werden dürfen, wenn ein gleichwertiges Ergebnis mit mindergefährlichen oder ungefährlichen Stoffen erreicht werden kann.
  • dass die gefährlichen Arbeitsstoffe richtig gekennzeichnet sind.
  • dass die erforderlichen Messungen durchgeführt werden
  • dass die Grenzwerte möglichst weit unterschritten werden.
  • dass die vorgeschriebenen Aufzeichnungen (Verzeichnis der gefährlichen Arbeitsstoffe etc) geführt werden.
  • dass bei den Arbeitnehmer:innen die erforderlichen Eignungs- und Folgeuntersuchungen durchgeführt werden.
  • dass gefährliche Arbeitsstoffe möglichst in geschlossenen Betriebsanlagen oder wenigstens in getrennten Arbeitsräumen verarbeitet werden.
  • dass Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe am Ort ihres Entstehens abgesaugt bzw. entsorgt werden.
  • dass die entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung steht.
  • dass die Verwendung bestimmter Stoffe dem Arbeitsinspektorat zu melden ist.