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E-Scooter-Stürze sind keine Arbeitsunfälle

Viele Menschen nutzen den E-Scooter, um schnell zur Arbeit zu kommen. Doch was passiert, wenn man auf dem Weg zur Arbeit stürzt? Viele gehen davon aus, dass dieser Unfall durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt ist. Doch hier gibt es eine wichtige rechtliche Besonderheit.

E-Scooter-Stürze gelten nicht als Arbeitsunfälle Adobe Stock / DusanJelicic

Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs stellt klar: E-Scooter gelten rechtlich als Sportgeräte und nicht als Verkehrsmittel, weshalb bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg keine zusätzliche Entschädigung durch die Unfallversicherung erfolgt. Ein solcher Unfall wird also nicht als Arbeitsunfall eingestuft.

Wichtige Unterscheidung zwischen E-Scootern und E-Fahrrädern

Im Gegensatz zu E-Scootern gelten E-Fahrräder als Verkehrsmittel und sind durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies bedeutet, dass im Falle eines Unfalls mit dem E-Bike auf dem Arbeitsweg der Versicherungsschutz greift. Bei E-Scootern hingegen übernimmt die Krankenversicherung lediglich die medizinische Versorgung, ohne dass zusätzliche Leistungen wie eine Entschädigung durch die Unfallversicherung zu erwarten sind. Daher sollten Arbeitnehmer:innen sich der rechtlichen Unterschiede bewusst sein, um im Falle eines Unfalls abgesichert zu sein.

Den kompletten Beitrag können Sie auf der Website des ÖGB nachlesen: Aufgepasst: E-Scooter-Stürze gelten nicht als Arbeitsunfälle

 

 

ÖGB