Endlich Schritte gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz!
2019 wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) das erste internationale Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung beschlossen. Jetzt, fünf Jahre später, verpflichtet sich schließlich auch Österreich, dieses einzuhalten.
Die Zahlen sind alarmierend: Mehr als 300.000 Arbeitnehmer:innen in Österreich sind aktuell in ihrer Arbeitsumgebung Gewalt, Mobbing oder Belästigung ausgesetzt.
Seit Jahren fordern ÖGB und AK den Gesetzgeber auf, das ILO-Übereinkommen Nr. 190 zu ratifizieren. Der Druck des ÖGB und der AK wirkt. „Jetzt müssen dringend Maßnahmen gesetzt werden, damit es nicht bei einem Lippenbekenntnis bleibt und Gewalt oder Belästigung im Job effektiv verhindert und bekämpft werden“, fordern die AK-Bereichsleiterin für Soziales, Ines Stilling, und Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende, unisono.
Um Gewalt und Belästigung effektiv zu verhindern, sind u. a. folgende Maßnahmen dringend notwendig:
- Arbeitgeber:innen müssen ihre Fürsorgepflicht stärker als bisher wahrnehmen und Beschäftigte vor Übergriffen schützen.
- Klare gesetzliche Verankerung der Verantwortlichkeit von Arbeitgeber:innen für Sensibilisierungs- und Präventionsmaßnahmen
- Erzwingbare Betriebsvereinbarungen zu Frauenförderung und Antidiskriminierung
- Schadenersatz seitens der Betriebe von mindestens 5.000 Euro für Betroffene bei fehlendem betrieblichem Schutzkonzept
Magazin Gesunde Arbeit, Ausgabe 3/2024