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Sexuelle Belästigung ist ein Angriff auf die Menschenwürde. Sie ist häufig ein Ausdruck der Machtverhältnisse und betrifft vorwiegend Frauen. Der Betrieb ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht angehalten, unverzüglich ab Kenntnis der sexuellen Belästigung geeignete Abhilfe zu schaffen, sodass der betroffene Mitarbeiter:innen keinen weiteren Übergriffen ausgesetzt ist. Gesetzliche Sanktionen sind wichtig, aber sie greifen meistens erst, wenn es eigentlich bereits zu spät ist. Verhindert und gelöst werden können einschlägige Probleme am ehesten dort, wo sie entstehen – am Arbeitsplatz.

AdobeStock/ Jesse Bpeopleimages

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