Bildschirmarbeit
Von Bildschirmarbeit im Sinne der Bildschirmarbeitsverordnung spricht man bei der Ausführung von Tätigkeiten wie Datenerfassung, Datentransfer, Dialogverkehr, Textverarbeitung, Bildbearbeitung oder CAD/CAM – Arbeiten an Bildschirmarbeitsplätzen unter Verwendung von Bildschirmgeräten.