Unter dem Begriff „Arbeitnehmer:innenschutz“ versteht der Gesetzgeber ganz allgemein das Ziel, den Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der Arbeitnehmer:innen bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu erreichen. Arbeitnehmer:innenschutz umfasst technische, medizinische, ergonomische, psychologische und pädagogische Maßnahmen. Er besteht also aus der Gesamtheit aller Maßnahmen, die dazu beitragen, das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten.