Arbeiterkammern und Gewerkschaften mischen mit
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) samt seinen Verordnungen würde heute ganz anders aussehen, wenn Arbeiterkammern und Gewerkschaften bei deren Entstehen nicht mitgewirkt hätten. Dazu gibt es einen Blick hinter die Kulissen.
Mit beharrlichem Einsatz und oft in Allianz mit anderen Organisationen konnten in der Vergangenheit wichtige Erfolge erreicht werden:
- 1995: EU-konformes ASchG
- In den Folgejahren: Mitwirkung bei 17 Verordnungen
- 2013: Ausdrückliche Verankerung der Evaluierung psychischer Arbeitsbelastungen und der Arbeits- und Organisationspsycholog:innen als sonstige geeignete Fachleute im ASchG
- Ab 2000: Immer wieder Verhinderung von großen Demontagen im ASchG
- 2018: Rauchverbot am Arbeitsplatz
- Und vieles mehr
AK und Gewerkschaften bestimmen mit
Ureigene Aufgabe von AK und Österreichischem Gewerkschaftsbund (ÖGB) ist es, die Interessen der Arbeitnehmer:innen zu vertreten. Sie beraten und unterstützen die Beschäftigten, verhandeln Kollektivverträge u. v. m. Die Interessenvertretung findet aber auch auf dem politischen Parkett statt. AK und ÖGB setzen sich dafür ein, Gesetze und Verordnungen so mitzugestalten, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Dabei nützen sie die Erfahrungen ihrer Mitglieder, also der Arbeitnehmer:innen, der Sicherheitsvertrauenspersonen und der Betriebsräte.
Voraussetzung für die erfolgreiche Interessenvertretung ist, dass AK und ÖGB mit am Verhandlungstisch sitzen. Die Sozialpartnerschaft soll dafür sorgen, dass Rechtsvorschriften nicht allein im Ministerium entworfen werden, sondern die betroffenen Gruppen mitwirken. Das sind AK und ÖGB einerseits und Wirtschaftskammern (WKO) und Landwirtschaftskammern für die Arbeitgeber:innen andererseits. Die Industriellenvereinigung ist kein Sozialpartner, nimmt aber zusätzlich zur WKO teil.
Bis 2000 gab es eine starke Einbindung der Sozialpartner, spätere Regierungen haben der Sozialpartnerschaft, insbesondere AK und ÖGB, kaum Bedeutung zugestanden. Die derzeitige Regierung hat versucht, die Sozialpartner wieder mehr ins Boot zu holen. Erfolgreiche Verhandlungen hängen davon ab, dass die Arbeitgeber:innenseite für konstruktive Zusammenarbeit offen ist: So war es z. B. während der COVID-Pandemie möglich, bei Kurzarbeit und Maskenpausen eine schnelle Lösung zu finden. Die Sozialpartner geben zu Entwürfen für Gesetze und Verordnungen auch schriftliche Stellungnahmen ab. So gelingt es oft, noch Änderungen zu erreichen.
AK und ÖGB warten aber nicht nur darauf, zu Verhandlungen und Stellungnahmen eingeladen zu werden. Sie schieben Themen an und fordern aktiv dazu auf, veraltete Rechtsvorschriften zu modernisieren. Auf EU-Ebene wirken sie bei EU-Richtlinien, die Mindestvorschriften für die Mitgliedstaaten enthalten, mit.
Beispiel Hitze
Am Problem Hitze am Arbeitsplatz sind AK und ÖGB seit vielen Jahren dran. In Hitzeperioden berichten ihnen viele ihrer Mitglieder von unerträglichen Temperaturen am Arbeitsplatz. Die derzeitige Rechtslage hilft wenig. AK und ÖGB haben konkrete Vorschläge für gesetzliche Änderungen. Die Arbeitgeber:innen zeigen kein Interesse daran. Nun liegt es am Arbeitsminister, ein Machtwort zu sprechen und Taten folgen zu lassen.
Magazin Gesunde Arbeit, Ausgabe 3/2024