Mehr Kompetenzen für die Arbeitsinspektion eingefordert
Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer nahm am 22. Juni 2016 die Resolution Nr. 2 „Kompetenzen der Arbeitsinspektorate ausbauen“ einstimmig an. Die Resolution kann hier im Wortlaut nachgelesen werden.
„Arbeitsinspektionen spielen eine wichtige Rolle in der Arbeitswelt. Beratungen und auch Strafen sind dabei wichtige Instrumente. Vielfach fehlt es aber sowohl an den rechtlichen Kompetenzen als auch an den ausreichenden Ressourcen, um dieser Rolle gerecht werden zu können.
Der Rechnungshof hat festgestellt, dass zumindest 2.020 Inspektoren/-innen nötig wären, damit jeder Betrieb zumindest einmal jährlich besucht werden kann. Von 2013 auf 2014 wurde die Zahl der Arbeitsinspektoren/-innen im Außendienst wieder um zwei verringert (von 309 auf 307).
Die Differenz zwischen beantragtem und verhängtem Strafausmaß ist beträchtlich. 2014 hat die Arbeitsinspektion rund 4,3 Millionen Euro an Strafen bei der Bezirksverwaltungsbehörde beantragt. Das verhängte Strafausmaß für ganz Österreich betrug 2014 jedoch lediglich 2,6 Millionen Euro.
Eine effiziente Kontrolle der Arbeitszeitaufzeichnungen, deren Richtigkeit und die betrieblichen Gegebenheiten sind mit den derzeitigen Ressourcen nicht möglich. Auch eine nachhaltige Kontrolle der Evaluierung der psychischen Belastungen und der Sinnhaftigkeit und Umsetzung von entwickelten Maßnahmen sind nur schwer machbar.
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert vom Sozialminister und von den im Parlament vertretenen Parteien:
- Ausweitung der Kompetenzen im Bereich der Arbeitszeitkontrolle. Es sollen künftig auch Arbeitszeitvereinbarungen aufgrund von Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen überprüft werden können. Zudem muss gewährleistet sein, dass die Arbeitsinspektorin/der Arbeitsinspektor die Richtigkeit der Aufzeichnungen tatsächlich überprüfen kann. Spezielles Augenmerk soll dabei auf die tatsächliche Notwendigkeit von Betriebsvereinbarungen gemäß § 7 Absatz 4 Arbeitszeitgesetz (Ausdehnung der täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeit bei vorübergehend auftretendem besonderem Arbeitsbedarf) gelegt werden.
- Breitere Fachkompetenz der Arbeitsinspektionen in den Aufsichtsbezirken. Neben den Fachleuten für Arbeitssicherheit, Arbeitshygiene, Verwendungsschutz und Arbeitsmedizin soll künftig verstärkt auch arbeitspsychologisches und juristisches Fachpersonal eingesetzt werden.
- Kompetenz, direkt Strafen aussprechen statt lediglich einen Strafantrag stellen zu können.
- Ausweitung der Kompetenz bei den Folgemaßnahmen der Evaluierung. Bei offensichtlich unzureichenden Maßnahmen soll die Arbeitsinspektion nicht nur empfehlen, sondern auch eine Maßnahmen vorschreiben können.
- Die Neueinteilung der Aufsichtsbezirke darf sich nicht ausschließlich an der Kosteneffizienz orientieren, sondern muss vor allem die Wirksamkeit der Behörde zum Ziel haben. Die Standorte sollen ein rasches Erreichen der Regionen im Zuständigkeitsbereich und eine gute regionale Vernetzung mit Betrieben und Sozialpartnern gewährleisten.“