Zwei Köpfe kürzer
Mutwilliges Kaputtsparen oder die Abschaffung der AUVA hätten fatale Folgen. Sowohl die Versorgung nach Unfällen als auch die Prävention wären akut bedroht – alles auf Kosten der Versicherten. Die Arbeitsinspektion zahnlos zu machen und für Unternehmen Straffreiheit einzuführen, das versetzt dem wirksamen Gesundheitsschutz den Todesstoß.
„Das Regierungsmotto, wonach nicht bei den Menschen gespart werden soll, gilt offensichtlich nicht für Menschen, die Opfer eines Arbeitsunfalls geworden sind“, kommentiert Bernhard Achitz, Leitender ÖGB-Sekretär und stellvertretender Hauptverbandsvorsitzender, die von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein angekündigte Abschaffung der AUVA.
Zerstörung bewährter Strukturen
Die AUVA leistet hervorragende Arbeit im Bereich der Prävention, Unfallheilbehandlung, Rehabilitation und Entschädigung. Keine andere Versicherung hat auf diesen Gebieten so viel Erfahrung. Sie muss als eigenständiger Träger mit gesicherter Finanzierung erhalten bleiben. Die geforderten Einsparungen von 500 Millionen Euro sind völlig unrealistisch, wenn man nicht bei den Leistungen für die PatientInnen und Versicherten kürzt. Eine Übertragung der Zuständigkeiten der AUVA auf andere Versicherungsträger führt zu keinen Einsparungen – außer man kürzt die Leistungen. So werden die Versicherten vor den Kopf gestoßen, die Sorgen der Unfallopfer ignoriert und die Beschäftigten, die ausgezeichnete Arbeit leisten, verunsichert. Die Zerschlagung der AUVA würde auch die erfolgreiche Präventionsarbeit infrage stellen. Das wäre Sparen auf Kosten der ArbeitnehmerInnen, denn weniger Prävention bedeutet mehr Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
Arbeitsinspektion ohne Biss
Die Regierung will der Arbeitsinspektion sämtliche Sanktionsmöglichkeiten nehmen und für die Betriebe Straffreiheit einführen. Das wäre ein Freifahrtschein für Unternehmen auf Kosten der Gesundheit der Beschäftigten. Damit versetzt man einem wirksamen Gesundheitsschutz den Todesstoß. Gewerkschaften und Arbeiterkammern werden mit aller Kraft dagegen auftreten – auch im Sinne vorbildlicher Betriebe, die dann einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den schwarzen Schafen hätten. Trotz Personalnot ist den ArbeitsinspektorInnen wahrlich nicht mangelnde Einsatzbereitschaft vorzuwerfen. Trotz sinkender Personalressourcen wird zielgerichtet agiert. So sind die schriftlichen Aufforderungen an Betriebe, den gesetzeskonformen Zustand herzustellen, seit 2012 um 27 % auf 29.445 Fälle gestiegen. Das ist ein klarer Hinweis auf etliches Verbesserungspotenzial. Im Gegensatz zum Anstieg der Übertretungen haben die Strafen ihren Tiefpunkt erreicht. Die 1.591 verhängten Strafen haben 2016 insgesamt lediglich 2,36 Millionen Euro betragen (durchschnittlich 1.484 Euro pro Fall). Die staatliche Arbeitsinspektion muss ihren Überwachungsauftrag zur Einhaltung von Schutzvorschriften mit spürbaren Sanktionen und mit mehr Personal wirksam erfüllen können.
Magazin Gesunde Arbeit, Ausgabe 2/2018