Überlastungsmeldung als Hilfeschrei
Mehr als ein Viertel aller Beschäftigten plant den Job zu wechseln. Obwohl die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer:innen vor Überlastung eindeutig sind, interpretieren sie viele Arbeitgeber:innen als Empfehlung. Mit der Überlastungsmeldung können sie an ihre Verantwortung erinnert werden.
Volle Auftragsbücher, aber keine Fachkräfte. Viele Patient:innen, aber keine Pflegekräfte. Gute Hotelauslastung, aber kein Personal. Diese oder ähnliche Meldungen kann man aktuell beinahe täglich in den Zeitungen lesen.
Auch der Arbeitsklima Index zeigt: Mehr als ein Viertel aller Beschäftigten plant den Job zu wechseln.
Die Gründe dafür sind vielfältig. Tatsache ist, dass viele Arbeitnehmer:innen ihrem Betrieb bzw. ihrer Branche im Zuge der Corona-Pandemie den Rücken zugewandt haben. Die Verbliebenen müssen die Personalknappheit nun abfedern.
Um Überlastungen zeitgerecht zu erkennen und reagieren zu können, braucht es ein zielgerichtetes Vorgehen. Richtig eingesetzt kann hier eine Überlastungsmeldung helfen. Mit der Überlastungsmeldung können Arbeitgeber:innen an ihre Verantwortung erinnert werden, die Arbeitnehmer:innen vor körperlicher und psychischer Überlastung schützen zu müssen.
Mehr zu diesem Thema können Sie im Beitrag Überlastungsmeldung als Instrument für betriebliche Interessensvertretung von Roland Spreitzer und Heidemarie Staflinger auf dem A&W-Blog lesen.
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