Barrierefreiheitsbeauftragte: Schritt in die richtige Richtung
Seit dem 1. Jänner 2025 ist die Bestellung von Barrierefreiheitsbeauftragten für Unternehmen mit mehr als 400 Arbeitnehmer:innen verpflichtend. Diese Neuerung soll dazu beitragen, dass die Barrierefreiheit in Unternehmen verbessert wird und sowohl Beschäftigte als auch Kund:innen und externe Personen davon profitieren können. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen, und welche Vorteile bringen Barrierefreiheitsbeauftragte mit sich?
Barrierefreiheitsbeauftragte sind eine wichtige Schnittstelle zwischen Menschen mit Behinderungen und Unternehmen. Er oder sie soll sicherstellen, dass Barrieren abgebaut werden, die Organisation für das Thema sensibilisiert wird und insbesondere für Menschen mit Behinderung die Arbeit im Unternehmen sowie der Austausch mit externen Personen erleichtert wird. Dies kann sich positiv auf das Unternehmensimage auswirken und neue Kundengruppen erschließen. Zudem können durch gezielte Maßnahmen Kosten eingespart werden, da ein barrierefreier Arbeitsplatz auch zur Unfallprävention beiträgt.
Offene Fragen und Herausforderungen
Trotz dieser Vorteile gibt es noch einige offene Fragen. Das Gesetz legt zwar die Bestellung einer bzw. eines Beauftragten fest, aber nicht, wer diese Aufgabe konkret übernehmen soll. Barrierefreiheit ist ein sehr breites Thema. Es stellt sich auch die Frage, wer im Betrieb diese Aufgaben am besten übernehmen kann. Wichtig ist festzuhalten, dass die Personen, die als Barrierefreiheitsbeauftragte bestellt werden, keine „Wunderwuzzis“ sein können, dafür ist das Feld zu groß.
Es geht um folgende Punkte:
- Umfassendes Grundwissen und gesamtheitlicher Zugang zu Barrierefreiheit
- Sensibilisierung im Unternehmen, sowohl für die Sichtweise nach innen als auch nach außen
- Information und Beratung sowie Aufzeigen von Missständen
- Netzwerke aufbauen: Zusammenarbeit mit internen und externen Expertinnen und Experten
Fazit
Die Einführung des Barrierefreiheitsbeauftragten ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft. Unternehmen sollten die Chance nutzen, sich aktiv mit dem Thema Barrierefreiheit auseinanderzusetzen, und eine Beauftragte bzw. einen Beauftragten bestellen, die bzw. der die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen begleitet und unterstützt.
Barrierefreiheitsbeauftragte
- Für Organisationen mit mehr als 400 Arbeitnehmer:innen
- Anzahl der bestellten Personen richtet sich nach dem Bedarf (keine Obergrenze)
- Tätigkeit kann nicht ausgelagert werden, aber Expert:innen können eingebunden werden
- Tätigkeit betrifft sowohl den Fokus nach innen als auch nach außen
- Verantwortung für die Herstellung der Barrierefreiheit liegt weiterhin beim Unternehmen
Vorteile:
- Unterstützt Arbeitnehmer:innen
- Unfallprävention
- Neue Kundenstämme
- Kostenersparnis (Einbindung bei Planung reduziert Kosten bei nachträglicher Herstellung der Barrierefreiheit)
Magazin Gesunde Arbeit 1/2025, Stamm-Ausgabe