HIV und Aids: Was geht das den Arbeitgeber an?
Betroffene von HIV und Aids haben oft mit Ausgrenzung und Diskriminierung zu kämpfen – auch am Arbeitsplatz. Der ÖGB informiert über die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen zu diesem Thema.
In Österreich bekommt jeden Tag mindestens eine Person die Diagnose HIV-positiv. Weltweit leben etwa 39 Millionen Menschen mit einer HIV-Infektion – ungefähr 53 Prozent davon sind Frauen. Der Welt-Aids-Tag am 1. Dezember soll daran erinnern, dass infizierte Menschen einen verantwortungsbewussten, menschenwürdigen Umgang verdienen.
In der Gesellschaft, also auch am Arbeitsplatz, ist das Thema HIV/AIDS aber immer noch ein Tabu. Gerade deswegen leiden Betroffene oft unter Diskriminierung oder der Angst, ausgegrenzt zu werden. Auch viele Arbeitnehmer:innen sind verunsichert.
Die ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Martina Lackner gibt Antworten auf oft gestellte Fragen:
Darf ich beim Bewerbungsgespräch „Haben Sie AIDS?“ oder „Sind die HIV-negativ?“ gefragt werden?
Grundsätzlich nein. Fragen beim Bewerbungsgespräch müssen etwas mit dem Job zu tun haben, um den man sich beworben hat. Die Privat- und Intimsphäre dürfen nicht verletzt werden. Hat die Frage nichts mit dem Job zu tun, kann man sie auch falsch oder gar nicht beantworten.
Allerdings: Wenn im neuen Job bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen gefordert sind oder wegen der Tätigkeit ein erhöhtes Ansteckungsrisiko für andere Personen besteht, können derartige Fragen erlaubt sein. Etwa bei Berufen im Gesundheitswesen - beispielsweise für invasive Tätigkeiten, bei Eingriffen in die Körpersubstanz und/oder Kontakt mit offenen Wunden (z. B. im Bereich der Chirurgie). Man darf dann auch nicht falsch antworten.
Muss ich im Job eine HIV-Infektion bekannt geben?
Nein, das muss ich nicht. Es besteht keine Auskunftspflicht. Wer nach seinem HIV-Status gefragt wird, braucht die Frage nicht beantworten bzw. kann sie falsch beantworten. Generell sind Arbeitnehmer:innen nicht verpflichtet, bei Erkrankung eine Diagnose bekannt zu geben oder ärztliche Befunde vorzulegen.
Darf der Arbeitgeber einen HIV-Test verlangen?
Nein. Der Arbeitgeber darf von den Beschäftigten nicht verlangen, dass sie einen Antikörpertest machen.
Kann ich wegen bzw. trotz HIV/AIDS gekündigt werden?
Prinzipiell kann der Arbeitgeber jederzeit eine Kündigung aussprechen, er braucht dafür keinen Grund. Aber: Gibt der Arbeitgeber als Grund für die Kündigung eine HIV-Infektion oder AIDS-Erkrankung an, dann kann man sich dagegen wehren und die Kündigung wegen Diskriminierung anfechten.
Muss der Betriebsarzt dem Arbeitgeber sagen, dass ich HIV-positiv bin?
Nein. Ärzte und Ärztinnen (auch Betriebsärzte und Betriebsärztinnen) unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und machen sich strafbar, wenn sie jemanden über eine Infektion mit dem HI-Virus oder eine AIDS-Erkrankung informieren.
Mehr Infos auch auf oegb.at: Muss mein Arbeitgeber wissen, dass ich HIV-positiv bin?
OTS-Aussendung des ÖGB