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Gesellschaft für Arbeitsmedizin fordert erneut Aktualisierung der Berufskrankheitenliste

Die Österreichische Gesellschaft für Arbeitsmedizin (ÖGA) fordert in einem Schreiben an Bundesminister Rudolf Anschober erneut die Aktualisierung und Anpassung der Berufskrankheitenliste.

Österreichische Gesellschaft für Arbeitsmedizin

Diese Forderung hat die ÖGA bereits im Februar 2019 erhoben. Die AUVA hat daraufhin sehr positiv reagiert. In einer umfangreichen Stellungnahme wurden die Mängel der österreichischen Berufskrankheitenliste offengelegt.

Die ÖGA weist in ihrem aktuellen Schreiben auch darauf hin, dass die Anerkennung einer Berufskrankheit, wie z. B. einer Muskel- und Skeletterkrankung, über die Generalklausel nicht möglich wäre, weil diese auf Strahlung und schädigende Stoffe eingeschränkt ist.

In Deutschland wird die Berufskrankheitenliste immer wieder aktualisiert. Dort umfasst die Berufskrankheitenliste bereits 83 Positionen, in Österreich nur 53. Dies liegt auch daran, dass ein Sachverständigenbeirat eingerichtet ist, der das Bundesministerium berät. Die ÖGA fordert jetzt für Österreich wie auch die AUVA ebenfalls „die Einrichtung eines regelmäßig tagenden weisungsunabhängigen Gremiums von Expertinnen und Experten aus den Bereichen der Arbeitsmedizin, der Arbeitsinspektion und der gesetzlichen Unfallversicherung“.

Im aktuellen Regierungsprogramm ist die „Modernisierung der Berufskrankheitenliste“ verankert. Leider gab es dazu bis jetzt keine Aktivitäten des Bundesministeriums.

Das Schreiben im Wortlaut finden Sie unter den Downloads.