Arbeitsstätten, Arbeitsräume, Arbeitsplätze
Was sind Arbeitsstätten?
Das sind Stätten oder sonstige bauliche Anlagen, zu denen Arbeitnehmer:innen im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben und in denen Arbeiten verrichtet werden können. Sie befinden sich im Freien oder in Gebäuden.
Diese Gebäude (oder Teile davon), Container, Wohnwagen, Tragluftbauten, Bauhütten und sonstige ähnliche Einrichtungen sind üblicherweise Arbeits-, Lager-, Maschinen- oder Aufenthaltsräume, Gänge, Stiegen und Ähnliches.
Weiters sind Arbeitsstätten Orte im Freien auf einem Betriebsgelände. Dazu gehören auch Verkehrswege, die einzelne Arbeitsplätze auf dem Betriebsgelände miteinander verbinden.
Was sind Arbeitsräume?
Das sind alle Räume, in denen mindestens ein ständiger Arbeitsplatz eingerichtet ist, wie Werkstätten Meisterkojen, Lager-, Verkaufsräume und Büros.
Keine Arbeitsräume sind Führer- und Bedienungsstände von Arbeitsmitteln.
Was sind ständige Arbeitsplätze?
Damit werden alle Bereiche bezeichnet, in denen sich Arbeitnehmer:innen
- der Zweckbestimmung des Raumes entsprechend,
- während ihrer Arbeit,
- im regulären Betriebsablauf aufhalten.
Auswärtige Arbeitsstellen
Dies sind alle Orte außerhalb von Arbeitsstätten, auf denen Arbeiten ausgeführt werden (ausgenommen Bauarbeiten) insbesondere auch Verkehrsmittel fallen darunter.
Sie können ortsgebunden sein (z. B. Schreibtisch, Bedienungstheke) oder nicht ortsgebunden (z. B. eine Lagerhalle, ein Archiv).