Dienstliche Anrufe in der Freizeit: Muss ich abheben?
Klare Antwort: Nein, wenn der Chef/die Chefin in der Freizeit anruft, müssen ArbeitnehmerInnen nicht abheben, außer es handelt sich um eine ausdrücklich vereinbarte Rufbereitschaft.
Immer wieder kommt es vor, dass ArbeitnehmerInnen in ihrer Freizeit von ihrem Chef/ihrer Chefin angerufen werden. Müssen ArbeitnehmerInnen dann abheben?
ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller hat darauf eine eindeutige Antwort: „Nein, ich muss nicht abheben, wenn der Chef mich in der Freizeit anruft. Ich kann das Handy abdrehen, das Festnetztelefon abstecken, mich völlig aus jeder Erreichbarkeit entfernen. Außer ich hätte Rufbereitschaft und die muss ausdrücklich vereinbart werden, das ist aber ein anderes Thema.“
93 % wurden schon in der Freizeit angerufen
Der ÖGB stellte vor Kurzem seiner Social-Media-Community folgende Frage: „Hat dich dein Arbeitgeber schon einmal in der Freizeit angerufen?“ Das eindeutige Ergebnis: 93 Prozent haben mit „Ja“ geantwortet.
Mehr zu diesem Thema finden Sie im Beitrag „Abheben oder nicht abheben?“ auf der ÖGB-Website.
www.oegb.at