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AUVA empfiehlt Maskenpausen

Die AUVA rät zu Maskenpausen als Beitrag zur Prävention, zu finden auf der Website der AUVA unter dem Titel „Fakten zu Mund-Nasen-Schutz (MNS)“.

AUVA

Konkret heißt es auf der AUVA-Website: „Aus der praktischen Sicht der Prävention empfehlen wir deshalb bei der Verwendung von Mund-Nasen-Schutz (MNS) durch gesunde Jugendliche und gesunde Erwachsene als einfachen Richtwert eine Tragepause von 15 Minuten nach einer Verwendungsdauer von zwei Stunden. Diese Pause sollte auch gleich dafür genutzt werden, um einen "durchfeuchteten" Mund-Nasen-Schutz durch einen "neuen" zu ersetzen. (Bei Abwägung sämtlicher Arbeitsbedingungen – z. B. im Rahmen der Evaluierung und am besten unter Mitwirkung der Präventivfachkräfte – kann sich auch eine von diesem Richtwert abweichende Tragedauer ergeben.)“

Maskenpausen braucht der Mensch

Zuvor berichtete Gesunde Arbeit bereits über die deutsche Stellungnahme zur Tragezeitbegrenzung für Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die wissenschaftlich gut begründete Empfehlung lautet:

  • „Es werden daher für Mund-Nase-Bedeckungen („Community-Masken“) und medizinische Gesichtsmasken, wenn sie im Rahmen des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards getragen werden, Tragezeitbegrenzungen und Erholungspausen wie für filtrierende Halbmasken mit Ausatemventil nach DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ empfohlen.“
  • „Die DGUV-Regel 112-190 empfiehlt für partikelfiltrierende Halbmasken mit Ausatemventil eine Tragedauer von zwei Stunden mit einer anschließenden Erholungsdauer von 30 Minuten. Möglich sind dann drei Einsätze pro Arbeitsschicht.“ (Hinweis: siehe DGUV-Regel 112-190, Anhang 2, Seite 147ff).

Im österreichischen Parlament wurde ein SPÖ-Initiativantrag für ein eigenes Maskenpausen-Gesetz (872/A) eingebracht. Im zuständigen Ausschuss Arbeit und Soziales wurde der Antrag vertagt. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Antrag zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen wird.