Bildschirmbrille
Wenn normale Sehhilfen nicht reichen, können Augenärzt:innen eine Bildschirmbrille verordnen. Die Bildschirmarbeitsverordnung definiert die Voraussetzungen für eine spezielle Brille für die Bildschirmarbeit. Die notwendigen Kosten für die Bildschirmbrille tragen die Arbeitgeber:innen.